Geschändete Leichname von Guerillakämpfern nicht identifizierbar

Angehörige von getöteten Guerillakämpfer*innen berichten, dass die leblosen Körper geschändet wurden und sich in einem nicht identifizierbaren Zustand befinden.

Die Leichname von mehreren Guerillakämpfer*innen, die zu verschiedenen Zeitpunkten im Kampf gegen die türkische Armee ums Leben kamen, werden weiterhin in der Gerichtsmedizin in Meletî (Malatya) aufbewahrt. Den Familien fällt es nicht immer leicht, ihre Angehörigen zu identifizieren. Viele der leblosen Körper wurden offensichtlich geschändet, andere sind in Stücke gerissen, wie die Familien berichten.

Die Leichname von nicht identifizierten Personen werden von den türkischen Behörden auf dem Friedhof der Namenlosen begraben. Einige Familien beklagen, dass ihre Angehörigen hier begraben wurden, obwohl sie den Leichnam identifizieren konnten. Die Gerichtsmedizin erkläre in solchen Fällen, dass wegen fortgeschrittener Verwesung kein DNA-Test mehr möglich sei, weswegen die Identifizierung nicht bestätigt werden könne.

Nur sieben von 30 Leichnamen in identifizierbarem Zustand

Auch A.A. musste in der Gerichtsmedizin den Leichnam seines Bruders identifizieren. Dieser war Anfang August bei einem Luftangriff der türkischen Armee ums Leben gekommen. Was er in der Gerichtsmedizin gesehen hat, beschreibt A.A. mit folgenden Worten: „Wir kamen dort an und erblickten 30 Leichname am Boden liegend. Darunter waren auch drei Frauen. Insgesamt sieben Leichname lagen getrennt von den anderen. Vier von ihnen wurden gerade den Familien übergeben, drei blieben noch da. Wir mussten uns alle 30 Leichname anschauen, weil sie alle im selben Raum waren. Ich schaute sie mir an. Außer den sieben konnte man die Opfer nicht mehr wiedererkennen. Dreien fehlte der Kopf. Was mir auch auffiel, war, dass bei allen Leichnamen das rechte Handgelenk gebrochen war. Die rechte Hand fiel vom Unterarm ab. Es schien, als sei die rechte Hand den Menschen bewusst gebrochen worden, so als wollten sie sagen: ‚Die Hand, die auf den Türken schießt, gehört gebrochen‘. Ich gehe davon aus, dass die Leichname geschändet wurden.“

A.A. erklärt weiterhin, dass auch er seinen Bruder nicht identifizieren konnte und deshalb einen DNA-Test abgegeben habe. Er wisse nicht, ob der Körper seines Bruders noch bei der Gerichtsmedizin verwahrt werde oder bereits begraben wurde.