NATO-Luftterror gegen Südkurdistan

Die Türkei setzt ihren Luftterror gegen die kurdische Bevölkerung fort. Kampfflugzeuge und Drohnen haben am Abend etliche Angriffe auf zivile Siedlungsgebiete in Südkurdistan geflogen.

Die türkische Luftwaffe hat am frühen Samstagabend zahlreiche Luftangriffe auf kurdische Gebiete im Nachbarland Irak geflogen. Dabei kam es zur Zerstörung ziviler Infrastruktur und nach noch unbestätigten Informationen wohl auch zu Opfern bei der Zivilbevölkerung, wie RojNews mit Verweis auf lokale Quellen meldete. Da die betroffenen Gebiete weiterhin von Drohnen und Kampfflugzeugen überflogen werden, sei das Ausmaß der Angriffe teilweise noch unklar.

Die Luftschläge wurden auf diverse Gebirgsregionen, die zur autonomen Kurdistan-Region des Iraks (KRI) gehören, verübt und hätten auf die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gezielt, erklärte das Verteidigungsministerium in Ankara. Völkerrechtlich sei das in Ordnung. Das Ministerium beruft sich auf Artikel 51 der UN-Charta, dem Recht auf Selbstverteidigung. Angegriffen worden seien Höhlen, Unterstände, Bunker und Lager, wo man Führungskräfte der PKK vermutet hätte. Eine „große Anzahl von Terroristen“ sei „neutralisiert“ worden, hieß es in gewohnt martialischer Manier.

Angriffe auf Dörfer in Balekayetî | RojNews

Bilder der Luftangriffe sprechen aber eine andere Sprache und zeigen Einschläge von Bomben in zivilen Siedlungsgebieten. Nach ANF-Informationen zielten türkische Killermaschinen hauptsächlich auf Dörfer in den Regionen Balekayetî bei Çoman, Pîşder, Binarê Qendîl und Mawet – Orte im Grenzgebiet zu Iran, die teilweise gut 200 Kilometer vom türkischen Staatsgebiet entfernt sind. Besonders massiv wurde das Dorf Gelale in der Gemeinde Mawet, die sich an den Ausläufern des Asos-Gebirges im Norden des Gouvernements Silêmanî befindet, getroffen. Die meisten Attacken richteten sich laut RojNews gegen Siedlungen in Pîşder, darunter Pîrane Reş, Zêwke sowie das Casûsa-Massiv.

Attacken auf Pîşder | RojNews

Krieg ohne Aufmerksamkeit

Die Türkei führt seit Jahren einen Krieg im südlichen Kurdistan, weite Gebiete im Grenzstreifen wurden von dem NATO-Staat bereits besetzt. Von dem grenzüberschreitenden Terror sind auch Regionen außerhalb des Territoriums der KRI betroffen, etwa das ezidische Hauptsiedlungsgebiet Şengal, sowie Rojava bzw. die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien. Auch dort ist die Türkei Besatzungsmacht – und rechtfertigt diesen Umstand und ihre fortgesetzte Militärgewalt mit ihrem angeblichen Selbstverteidigungsrecht.

Selbstverteidigungssituation nach UN-Charta existiert nicht

Bei ihren Angriffen zerstört die Türkei massiv und gezielt zivile Infrastruktur und betreibt eine systematische Politik der Vertreibung, was nach internationalem Recht als Kriegsverbrechen eingeordnet wird. Zahlreiche Organisationen und Gremien, darunter auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, wiesen in der Vergangenheit wiedeholt auf Verstöße der Türkei gegen das Gewaltverbot hin, da es gar keine Selbstverteidigungssituation gebe. Die internationale Gemeinschaft ignoriert dennoch den Krieg des türkischen Staates gegen die kurdische Bevölkerung. Nach Angaben der Friedensinitiative Community Peacemaker Teams (ehemals „Christian Peacemaker Teams“, kurz: CPT) wurden 2023 mindestens elf Zivilist:innen bei türkischen Luftangriffen in der KRI getötet, mehr als doppelt so viele sind verletzt worden.