Leyla Güven bleibt weiter in Haft

In der vierten Hauptverhandlung im Prozess gegen die seit 49 Tagen für die Aufhebung der Isolation des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan hungerstreikende Abgeordnete und DTK-Ko-Vorsitzende Leyla Güven wurde ihre weitere Inhaftierung angeordnet.

Der vierte Verhandlungstag gegen die Abgeordnete der Demokratischen Partei der Völker (HDP) und Ko-Vorsitzende des Demokratischen Gesellschaftskongresses (DTK) Leyla Güven ging mit dem Beschluss einer fortgesetzten Inhaftierung zu Ende. In diesem Verfahren werden ihre Äußerungen gegen die türkische Invasion auf Efrîn, ihre Erklärungen und ihre Arbeit als DTK-Ko-Vorsitzende verhandelt. Die Staatsanwaltschaft fordert zwischen 25 und 46,5 Jahren Haft.

Da der Gerichtssaal zu klein war, wurde die Verhandlung in einen eigens für das KCK-Verfahren eingerichteten Saal verlegt. Die Verhandlung wird vom 9. Schwurgerichtshof in Amed (Diyarbakır) geführt.

Leyla Güven, die sich seit 49 Tagen im E-Typ-Gefängnis von Diyarbakır im Hungerstreik befindet, nahm nicht an der Verhandlung teil. Der Verhandlungstag wurde von vielen kurdischen Politiker*innen wie der Ko-Vorsitzenden der HDP Pervin Buldan, dem Ko-Vorsitzenden des DTK Berdan Öztürk und etlichen HDP-Abgeordneten und ihren Kindern begleitet.

Vorsitzender Richter hatte Freilassung angeordnet und wurde ausgetauscht

Der Vorsitzende Richter, der zuvor die Freilassung Güvens angeordnet hatte, ist ausgetauscht worden. Daher kam die Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung nach fortgesetzter Inhaftierung ohne Probleme durch, während die Anträge der Anwält*innen abgelehnt wurden.

Die Anwältin Reyhan Yalçındağ erklärte, der Prozess stelle von Anfang an eine Verletzung des Grundsatzes eines gerechten Verfahrens dar und betonte, in diesem Saal sei nicht nur Leyla Güven, sondern viele andere kurdische Politiker*innen verurteilt worden. Sie betonte, es sei „die Aufgabe der Gerichte, die kurdische Politik auf einem anderen Weg zu eliminieren“.

Yalçındağ kündigte an, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.

Der Prozess wurde auf den 25. Januar 2019 vertagt.