„Folter an Minderjährigen wird zur Normalität“

Drei Minderjährige werden am 15. Februar in Wan festgenommen und anschließend von den Sicherheitskräften misshandelt. Die Rechtsanwaltskammer sieht einen direkten Zusammenhang zwischen der Folter und der Haltung der AKP-Regierung.

Am 15. Februar wurden in dem Bezirk Ipekyolu in Wan (Van) drei Minderjährige festgenommen und anschließend von den Sicherheitskräften misshandelt. Das geht aus den ärztlichen Attesten der 14-, 16- und 17-jährigen Jugendlichen hervor. Alle drei befinden sich weiterhin in Gewahrsam. Die Rechtsanwaltskammer von Wan kündigte an, juristisch gegen die Misshandlung der drei Minderjährigen vorzugehen.

Die Jugendlichen waren am Abend des 15. Februars festgenommen worden. Anschließend wurden sie in der Leitstelle der Sicherheitskräfte am Kopf und Körper mit Fußtritten und Schlägen mit den Gewehrkolben traktiert. Später wurden zudem die Köpfe der Minderjährigen in Toiletten eingetaucht.

Folter wird zur Normalität“

Cemal Demir von der Rechtsanwaltskammer Wan sieht einen Zusammenhang mit den zunehmenden Foltervorfällen im Land und der Haltung der türkischen Regierung. Trotz der vermeintlichen Bekenntnisse der Regierung zur „Null-Toleranz für Folter“ seien Vorfälle wie nun in Wan niemals von der Tagesordnung der Türkei verschwunden. „Im Gegenteil, Foltervorfälle wie jüngst in Wan sind zu Normalität geworden. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür. Es gibt kein ernstzunehmendes Vorgehen der Regierung gegen die Folter. Die allgemeine Straflosigkeit gegen Foltervergehen führt zu einem sprunghaften Anstieg von Misshandlungen und Folter in Gewahrsam. Dass Minderjährige in Wan dieser menschenverachtenden Folter ausgesetzt wurden, darf nicht missachtet werden. Die Verantwortlichen müssen auf schnellstem Wege identifiziert und hart bestraft werden“, so Demir.

Die Rechtsanwaltskammer von Wan berichtet, dass sie den Vorfall in Wan weiter verfolgen werden. Die drei Folteropfer wurden mittlerweile in eine Jugendstrafanstalt überbracht. Bevor sie dorthin verlegt wurden, habe man bewirken können, dass sie einer ärztlichen Untersuchung unterzogen werden. Dort konnten die Foltereinwirkungen attestiert werden. Die Anwält*innen halten weiter Kontakt zu den drei Minderjährigen. Ihre Berichte über die Folter wurden dokumentiert und ein Beschwerdeverfahren zu dem Vorfall bei der Staatsanwaltschaft von Wan eingeleitet. Die Rechtsanwaltskammer werde den Fall weiter verfolgen.