DTK-Operation: Weitere Festnahmen in Amed und Mêrdîn

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen die kurdische Zivilgesellschaft sind drei weitere Personen festgenommen worden, darunter die Journalistin Ayşe Kara. Insgesamt stehen 64 Namen auf der Fahndungsliste.

Im Zuge des von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakir (kurd. Amed) geführten Ermittlungsverfahrens gegen die zivilgesellschaftliche Organisation „Demokratischer Gesellschaftskongress“ (kurd. Kongreya Civaka Demokratîk -KCD, türk. Demokratik Toplum Kongresi -DTK) sind am Freitag drei weitere Personen festgenommen worden. Dabei handelt es sich um die Aktivistin der kurdischen Frauenbewegung TJA (Tevgera Jinên Azad) Rojbin Çetin sowie die Journalistin Ayşe Kara, die in Amed in Gewahrsam genommen wurden, und Ercan Oğuz aus dem Parteirat der Demokratischen Partei der Völker (HDP), den die Polizei in Mêrdîn (Mardin) festnahm.

Die Operation gegen die kurdische Zivilgesellschaft wurde am Freitagfrüh eingeleitet. Bei landesweiten Razzien waren bis zum Nachmittag 42 von insgesamt 64 zur Fahndung ausgeschriebenen Aktivist*innen, Politiker*innen, Anwält*innen und Gewerkschaftsmitglieder in Gewahrsam genommen worden. Die Räumlichkeiten des KCD und des Buchverlags J&J wurden ebenfalls gestürmt und über Stunden durchsucht. Mittlerweile ist das KCD auf Anordnung der Staatsanwaltschaft amtlich versiegelt worden, vor den Räumlichkeiten hat die Polizei Barrieren aufgestellt. Offenbar ist ein Verbotsverfahren gegen die NGO in Vorbereitung.

Journalistin Ayşe Kara

Nach vorliegenden Informationen richtet sich die Operation gegen „Personen, die im Namen der Organisation handeln, für sie aktiv sind oder in Kontakt mit Organisationsmitgliedern stehen“. Was ihnen konkret zur Last gelegt wird, ist unbekannt, da die Ermittlungsakte unter Geheimhaltung gestellt wurde. Grundlage des Verfahrens sollen Daten sein, die im Oktober 2018 im Rahmen einer polizeilichen Razzia beim KCD sichergestellt wurden. Die Festgenommenen werden unterdessen im Polizeipräsidium in Amed festgehalten. Wann eine Überstellung an das Gericht erfolgen soll, ist unklar.