Anhörung zur PKK vor dem EuGH

Vor dem EuGH in Luxemburg hat eine weitere Anhörung im Verfahren um die umstrittene Einstufung der PKK als terroristische Organisation durch die EU stattgefunden. Behandelt wurden die „Terrorlisten“ von 2020 und 2021.

Vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat eine weitere Anhörung zur Einstufung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als terroristische Vereinigung stattgefunden. Vor dem EuGH laufen insgesamt drei Verfahren im Zusammenhang mit der PKK. Der EU-Gerichtshof hat 2018 entschieden, dass die PKK zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der „Terrorliste“ stand. Der Europäische Rat ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die PKK hat auch gegen die Listen von 2018 bis 2020 geklagt. Beide Verfahren sind vom Gericht zusammengeführt worden, die erste Anhörung hat am 31. März stattgefunden.

Bei der heutigen Anhörung ging es um die Listen von 2021 und 2022. Die „Terrorliste“ wird formal alle sechs Monate aktualisiert, die PKK wurde jedoch mit immer gleichen Begründungen erneut auf die Liste gesetzt. Die niederländische Rechtsanwältin Tamara Buruma, die die PKK in dem Verfahren vertritt, wies bei der Anhörung auf die permanente Bombardierung kurdischer Gebiete durch die türkische Armee hin und sagte, dass die PKK keine Zivilist:innen angreife und in angemessenem Ausmaß reagiere. Die Aktionen der PKK könnten daher nicht als terroristisch bezeichnet werden.

Buruma führte weiter aus, dass der Großteil der vom EU-Rat vorgelegten Argumente auf einem Zeitraum von vor über fünf Jahren basieren und bei der Aktualisierung der Liste nicht geltend gemacht werden können. Die Anschuldigung, dass die PKK auch innerhalb der EU „terroristische Aktivitäten“ entfaltet habe, wies die Rechtsanwältin zurück. Die PKK agiere im rechtlichen Rahmen. Die Einstufung der PKK als terroristische Organisation werde auch als Druckmittel gegen kurdische Geflüchtete genutzt und wirke sich in hohem Ausmaß negativ auf das Leben von Kurdinnen und Kurden in Europa aus. Gleichzeitig werde der türkischen Staatsführung mit der Liste eine Art der Straffreiheit gewährt.

EU-Rat zählt erneut Guerillaaktionen auf

Die Vertretung des EU-Rats zählte bei der Anhörung erneut PKK-Aktionen aus der Vergangenheit auf. Bei fast allen genannten Beispielen handelte es sich um Angriffe auf militärische Ziele. Auch ein Drohnenangriff der PKK auf ein militärisches Ziel wurde zur Begründung für die Einstufung als terroristisch genannt.

Nach den Vorträgen im Namen der PKK und des EU-Rats stellte das Gericht Fragen an die Verfahrensbeteiligten. Richter Gervasoni fragte, wie der Europäische Rat zu seiner Einschätzung weiterer kurdischer Organisationen wie KADEK und Kongra-Gel komme. Die EU-Vertretung argumentierte, dass es sich bei PKK und Kongra-Gel um dieselbe Organisation handele. Tamara Burumu wies darauf hin, dass KADEK längst nicht mehr existiere und der Kongra-Gel nicht mit der PKK gleichgesetzt werden könne. Vielmehr handele es sich beim Kongra-Gel um eine gesellschaftliche Bewegung, die von unten nach oben organisiert sei.

Verweis auf belgisches Urteil

Weiter wurde zur Verteidigung der PKK ausgeführt, dass die Aufnahme der PKK auf die Liste auf die britische Haltung von 2001 zurückgeht und Großbritannien inzwischen kein EU-Mitglied ist. Die Sachlage müsse daher neu bewertet werden. Rechtsanwältin Buruma erklärte abschließend, dass die Streichung einer Organisation von der Liste vermutlich schwieriger sei als die Aufnahme. Es gebe jedoch aus jüngerer Zeit die höchstinstanzliche Feststellung eines belgischen Gerichts, dass es sich bei der PKK nicht um eine terroristische Organisation handele. Dieses Urteil gelte es zu berücksichtigen.

Zeitpunkt der Urteilsverkündung steht nicht fest

Wann das Urteil vor dem EuGH fällt, ist unbekannt. Bei der Anhörung am 31. März hatte das Gericht bemängelt, dass der EU-Rat trotz der Annullierung der vorherigen Listen im „Copy-Paste“-Verfahren erneut dieselben Argumente hervorbringt. Der Rat wurde dazu aufgefordert, die Urteile des EuGH zu respektieren.