Prozess gegen Regisseur Kazim Öz in Dersim
In Dersim hat der Prozess gegen den kurdischen Regisseur Kazim Öz begonnen. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, an der Beerdigung der vom MIT ermordeten Revolutionärin Sakine Cansiz teilgenommen zu haben.
In Dersim hat der Prozess gegen den kurdischen Regisseur Kazim Öz begonnen. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, an der Beerdigung der vom MIT ermordeten Revolutionärin Sakine Cansiz teilgenommen zu haben.
Heute hat vor einem Strafgericht in Dersim der erste Verhandlungstag im Prozess gegen den kurdischen Regisseur Kazim Öz stattgefunden. Dem Angeklagten drohen 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation.
Nach der Verlesung der Anklageschrift wies Kazim Öz die Anschuldigungen zurück und erklärte:
„Ich bin ein Regisseur, der sein Leben dem Kino widmet. Die Filme, die ich in den vergangenen zwanzig Jahren gemacht habe, sind nicht nur in der Türkei, sondern auch im Ausland gezeigt worden. Für meine Filme habe ich 42 Auszeichnungen erhalten. Dass ich drei Monate lang an der politischen Akademie der DBP war, wie in der Anklageschrift aufgeführt, ist gar nicht möglich. Ich befand mich zum Filmemachen in Amed. In dem genannten Zeitraum war ich sogar teilweise im Ausland und habe dort eine Fortbildung zum Thema Film gegeben. Außerdem bin ich der Meinung, dass das Filmemachen nicht im Schatten der Politik geschehen kann.
Ich möchte Filme in der Türkei und der Welt machen. Vielleicht stehe ich deshalb vor Gericht. Mir wird vorgeworfen, dass ich auf Anweisung einer Organisation an der Beerdigung von Sakine Cansiz teilgenommen habe. Das weise ich zurück. Ich war bei der Beerdigung von Sakine Cansiz, weil drei kurdische Politikerinnen in einer Zeit ermordet wurden, in der der Friedensprozess torpediert werden sollte. Ich habe an der Beerdigung als ein Mensch teilgenommen, der den Lösungsprozess und den Frieden unterstützt. Die genannten Vorwürfe weise ich zurück.“
Anschließend erklärten die Anwälte von Kazim Öz, dass kein einziger konkreter Beweis für die Mitgliedschaft in einer Organisation vorliege. Die eingebrachten Beweismittel seien unverwertbar. Sie forderten die Aufhebung der angeordneten Meldeauflagen und einen Freispruch für ihren Mandanten.
Das Gericht ordnete die Beibehaltung der Meldeauflagen an und vertagte die Verhandlung auf den 4. Februar 2020.