Die Ko-Vorsitzenden der DEM-Partei (Partei der Völker für Gleichberechtigung und Demokratie), Tülay Hatimoğulları und Tuncer Bakırhan, appellieren anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache an die UNESCO, dem internationalen Recht in der Türkei Geltung zu verschaffen. In dem in sieben Sprachen (Kurmancî, Kirmanckî, Aramäisch, Arabisch, Armenisch, Englisch und Türkisch) verfassten Schreiben an die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) heißt es:
„Das Recht auf Bildung in der Muttersprache ist eines der grundlegendsten Menschenrechte und wurde von den Vereinten Nationen anerkannt. Die Umsetzung dieses Rechts ist für alle UN-Mitgliedsstaaten verpflichtend. Dieses Recht wird jedoch der kurdischen, arabischen, armenischen, assyrischen, tscherkessischen und lasischen Bevölkerung in der Türkei verweigert. In diesem Land werden alle anderen Sprachen als Türkisch systematisch verboten und ihre Sprecherinnen und Sprecher in das türkische System assimiliert. Aufgrund der Assimilationspolitik sind viele Sprachen in der Türkei vom Aussterben bedroht. Laut dem UNESCO-Atlas der bedrohten Weltsprachen sind achtzehn Sprachen in der Türkei entweder verschwunden oder vom Aussterben bedroht. Eine dieser Sprachen ist der kurdische Dialekt Kirmanckî.
Die Assimilierung von Sprachen und die Politik der kulturellen Zerstörung gelten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Türkei hält sich jedoch nicht an die internationalen Resolutionen zum Schutz der Sprachen und verletzt diese Rechte weiterhin.
Als Partei der Völker für Gleichberechtigung und Demokratie (DEM-Partei) nehmen wir den 21. Februar, den Internationalen Tag der Muttersprache, erneut zum Anlass, Ihre Institution und alle internationalen Institutionen aufzufordern, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wir fordern Sie auf, eine Delegation in die Türkei zu entsenden und eine Untersuchung über die Verletzung des Rechts auf die Muttersprache einzuleiten. In der Türkei muss der Status von Kurdisch (Kurmancî-Kirmanckî), Arabisch, Armenisch, Aramäisch, Tscherkessisch, Lasisch, Romani, Bosnisch und allen anderen Sprachen anerkannt werden.
Wir fordern, dass die Türkei die internationalen Beschlüsse zu den Grundrechten einhält und die Anforderungen der internationalen Abkommen erfüllt. Und wir fordern, dass Ihre Institution die notwendigen Schritte unternimmt, um die Vorbehalte der Türkei zu den Artikeln 17, 29 und 30 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes aufzuheben, um die Anforderungen des Übereinkommens zu erfüllen."