PKK befolgt seit 1995 Genfer Konventionen

Am 24. Januar 1995 hat die PKK auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben, die Genfer Konventionen zu befolgen. Seither hat sich die kurdische Guerilla die Konvention als eine der Leitlinien ihrer Praxis angeeignet.

Die Genfer Konventionen befassen sich unter anderem mit internationalen Regeln der Kriegsführung und des Umgangs mit Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen. Am 24. Januar 1995 hatte die PKK offiziell ihre Unterzeichnung der Genfer Konvention bekannt gegeben. Gefangengenommene türkische Staatskräfte werden geschützt, menschenwürdig behandelt und sobald es die Bedingungen zulassen, ohne jede Gegenleistung wieder entlassen. Die vielen von der PKK freigelassenen Gefangenen sind Zeugen dieser Praxis. Das türkische Militär konnte daher so gut wie niemanden davon überzeugen, dass die von ihm in Gare getöteten gefangenen Soldaten, Polizisten und MIT-Agenten von der PKK ermordet worden seien. Die Volksverteidigungskräfte (HPG), die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) und die Zentralkommandantur der Volksverteidigung haben alle Details veröffentlicht. Das KCK-Exekutivratsmitglied Zübeyir Aydar lud zudem unabhängige internationale Institutionen zur Untersuchung der Ereignisse ein.

Angriff auf Gefangenenlager in Gare stellt massiven Bruch der Genfer Konvention dar

In den vor dem Hintergrund der Verbrechen Nazideutschlands 1949 ratifizierten Genfer Konventionen (Genfer Abkommen) werden Grundregeln der Kriegsführung festgelegt. Darin werden Angriffe auf die Zivilbevölkerung verboten und eine Trennung zwischen zivilen und militärischen Zielen obligatorisch gemacht. Unparteiische Institutionen dürften nicht davon abgehalten werden, der Zivilbevölkerung Hilfe zu leisten und gefangengenommene feindliche Kämpfer oder Soldaten dürften nicht getötet werden. In den Konventionen wird dem Internationalen Roten Kreuz die Aufgabe der Kontrolle der Geschehnisse im Kriegsgebiet übertragen. In diesem Zusammenhang hat das Rote Kreuz die Befugnis, zu untersuchen, was in Kriegs- oder Besatzungszonen vor sich geht, sich mit gefangenen Kämpfern oder Soldaten zu treffen und ihre Freilassung vorzubereiten. Die Türkei, die seit den 1990er Jahren unter dem Deckblatt „Terrorismusbekämpfung“ immer wieder gegen die Genfer Konventionen verstößt, hat nicht gezögert, diese erneut beim Angriff auf die Region Gare zu brechen, indem sie das Gefangenenlager in Gare tagelang einem schweren Bombardement aussetzte. Anstatt internationale Institutionen und Organisationen, die auf der Grundlage von Konventionen für diese Frage verantwortlich sind, zu informieren und zu befragen, tötete die türkische Armee ihr eigenes in Gefangenschaft befindliches Personal. Dieses Personal befand sich unter dem Schutz des Völkerrechts auf irakischem Boden.

1995: PKK unterzeichnet Genfer Konvention

Die PKK, die sich mit der Unterzeichnung des Abkommens zu dessen Einhaltung verpflichtete, gab diese Entscheidung auf einer Pressekonferenz am 24. Januar 1995 in Genf bekannt. Hier wurde eine Erklärung im Namen des damaligen Generalsekretärs der PKK und kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan vorgetragen. Die Erklärung lautete:

„In unserer Heimat, Kurdistan wird vor den Augen der Welt ein Vernichtungskrieg geführt. Seit ihrer Gründung hat die Republik Türkei die Existenz unseres Volkes mit systematischer staatlicher Politik verleugnet. Der türkische Staat verbietet die Kultur, Sprache und Identität des kurdischen Volkes und mobilisiert alle seine militärischen Mittel und Kräfte, um einen Vernichtungskrieg zu führen.

Die PKK, die die universellen Werte der Menschheit würdigt, kämpft für die nationalen und demokratischen Rechte ihres Volkes. Der Krieg ist das Ergebnis der Politik des türkischen Staates. In diesem schmutzigen und blutigen Abenteuer hat die Türkei das kurdische Volk zum primären legitimen militärischen Ziel erklärt.

Der türkische Staat missachtet die Konvention

Der türkische Staat hat die Menschen aus Kurdistan vertrieben: 3.000 Dörfer wurden zerstört und Millionen sind auf der Flucht. Da sie nicht in der Lage ist, die Guerillaarmee zu besiegen, rächt sich der türkische Staat mit beispielloser Gewalt an der Zivilbevölkerung. 15.000 Mitglieder unserer Partei befinden sich im Moment in den Gefängnissen und warten auf die drohende Todesstrafe.

Die Türkei ignoriert auch die von ihr unterzeichneten internationalen Übereinkommen und hindert die Presse, die OSZE und internationale Menschenrechtsbeobachter daran, Kurdistan zu besuchen und die Lage selbst zu überwachen. Der Staat lehnte auch humanitäre Ersuchen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) ab, Kurdistan zu besuchen. Obwohl die Türkei am 12. August 1949 die Genfer Konvention unterzeichnete, hat sie sie zu keinem Zeitpunkt befolgt und die Unterschrift unter das erste Protokoll 1977 verweigert.

Die Türkei besteht auf dem schmutzigen Krieg

Der zehnjährige Krieg hat 34.000 Menschen das Leben gekostet. Der Krieg war nie die Wahl unserer Partei. Es wurde unserem Volk aufgezwungen. Wir stellen kategorisch fest: Wir wollen, dass dieser Krieg beendet wird, und wir sind für eine demokratische, gleichberechtigte und gerechte Lösung. Diese Forderung wurde durch den 83-tägigen einseitigen Waffenstillstand im Jahr 1993 bewiesen. Die Türkei beharrt aber weiterhin auf dem schmutzigen Krieg.

Die PKK hat sich ans IKRK gewandt

Wir werden weiter kämpfen, bis wir die Türkei dazu gezwungen haben, nach einer politischen Lösung zu suchen. Wir fordern die Türkei auf, das Völkerrecht einzuhalten und ihre Angriffe auf die Zivilbevölkerung einzustellen. Die PKK hat sich als Partei dieses Konflikts immer an die Konventionen gehalten. Der entsprechende Antrag wurde im Namen von PKK-Generalsekretär Abdullah Öcalan am 23. Januar 1995 beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und anderen zuständigen Organen gestellt.“

Die PKK führt aus den Genfer Konventionen folgende Verpflichtungen aus

In ihrer Erklärung weist die PKK auf folgende aus den Genfer Konventionen resultierende Verpflichtungen hin: „Im Krieg mit den Kräften des türkischen Staats übernimmt die PKK die Verantwortung für die Einhaltung der Genfer Konventionen von 1949 und des Ersten Protokolls von 1977 über die Durchführung von Konflikten und den Schutz von Kriegsopfern und für die rechtliche Umsetzung dieser Verpflichtungen innerhalb ihrer eigenen Streitkräfte und Gebiete unter ihrer Kontrolle.“

Legitime Angriffsziele

Als zweiten Punkt definiert die PKK legitime Angriffsziele: „Um jeden Zweifel zu zerstreuen, betrachtet die PKK die folgenden Gruppen als Teil der türkischen Sicherheitskräfte und damit als legitime Angriffsziele:

a - Mitglieder der türkischen Streitkräfte;

b - Mitglieder der türkischen Kontergerilla-Truppen;

c - Mitglieder des türkischen Geheimdienstes (MIT);

d - Mitglieder der türkischen Militärpolizei (Jandarma);

e - Dorfschützer

Die PKK betrachtet Beamte nicht als Mitglieder der Sicherheitskräfte, es sei denn, sie fallen in eine der oben genannten Kategorien.

Behandlung der Kriegsgefangenen

Zur Behandlung der Kriegsgefangenen heißt es in der Verpflichtungserklärung der PKK: „Die PKK wird gefangene Mitglieder der türkischen Sicherheitskräfte als Kriegsgefangene behandeln.

Die PKK wird diese Erklärung und die Regeln der Genfer Konvention von 1949 und des Ersten Protokolls von 1977 in ihren Streitkräften bekannt machen und das IKRK um Hilfe bitten. Sie hat ein Disziplinarsystem geschaffen, um sicherzustellen, dass diese Regeln eingehalten und diejenigen, die gegen sie verstoßen, bestraft werden. Sie akzeptiert das Prinzip der Befehlsverantwortung [Verantwortung des Vorgesetzten].“

Appell an internationale Gemeinschaft

An die internationale Gemeinschaft gerichtet schrieb die PKK: „Die PKK wird die Kontrollfunktion des IKRK akzeptieren. Die PKK fordert die türkische Regierung auf, die gleichen Verpflichtungen einzugehen und ebenfalls die Kontrollfunktion des IKRK zu akzeptieren.

Abschließend appelliert die PKK an die Unterzeichnerstaaten der Genfer Konvention, die UN, die OSZE, den Europarat und das IKRK für ein Ende des Krieges zu sorgen oder zumindest die notwendigen Schritte einzuleiten, um zu garantieren, dass der türkische Staat und die PKK ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten.“