Weil sie tanzten: Disziplinarverfahren gegen inhaftierte Frauen

Gegen 55 Frauen, die aus politischen Gründen in der Türkei inhaftiert sind, wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, weil sie getanzt und das traditionelle „Tilîlî“ geträllert haben.

Die Gefängnisleitungen der Haftanstalten von Bayburt und Mêrdîn (Mardin) haben Disziplinarverfahren gegen 55 politische Gefangene eingeleitet, weil sie den traditionellen kurdischen Govend getanzt und das  „Tilîlî“ geträllert haben. Das haben Angehörige der inhaftierten Frauen gegenüber der Nachrichtenagentur Mezopotamya Ajansı (MA) berichtet. Betroffen sind 17 Frauen, die im Typ-E-Gefängniss in Mêrdîn inhaftiert sind, sowie 38 Frauen, die im Typ-M-Gefängnis von Bayburt sitzen.

Nach Auffassung der Leitungen beider Gefängnisse hätten die Frauen mit ihrem Verhalten die „Gefängnissicherheit gefährdet”, da sie am 27. November tanzten, also an dem Tag, an dem die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vor 40 Jahren ihren Gründungskongress abhielt. Wie berichtet wird, sollen in Bayburt auch einige kranke Gefangene, die sich nicht an besagten Feierlichkeiten beteiligten, von den Maßnahmen betroffen sein.