Frauenorganisierung befindet sich besonders im Visier des türkischen Staates. Vor allem die kurdische Frauenbewegung wird systematisch unter Terrorvorwürfen kriminalisiert. Gegen die Sprecherin der Bewegung Freier Frauen (Tevgera Jinên Azad – TJA), Ayşe Gökkan, wurde vom 9. Schwurgerichtshof in Diyarbakır (ku. Amed) unter dem Vorwurf der „Leitung einer Terrororganisation“ und der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ Haftbefehl erlassen.
Ihr Anwalt Nevzat Karaaslan verteidigte die abwesende Angeklagte und nannte das Verfahren „inakzeptabel“, da die Anklage allein auf der Grundlage „geheimer Zeugenaussagen“ beruhe. „Geheime Zeugen“ sind häufig Polizeibeamte, die im Sinne der Regierung mit dem Ziel der Kriminalisierung gegen bestimmte Personen aussagen, oder Personen, denen falsche „Geständnisse“ durch Folter oder Druck abgepresst wurden. Das Gericht verwarf die Einwände des Anwalts und erließ aufgrund von „Fluchtgefahr“ und „dringendem Tatverdacht“ einen Haftbefehl gegen Gökkan.