Haftbefehl gegen Dersim Konak aufgehoben

Nach mehr als drei Jahren in einem türkischen Gefängnis ist der Haftbefehl gegen die kurdische Studentin Dersim Konak aufgehoben worden. Der Prozess wegen fadenscheinigen Terrorismusvorwürfen gegen die 23-Jährige wird im Januar 2021 fortgesetzt.

Nach mehr als drei Jahren politischer Geiselhaft in der Türkei ist die kurdische Studentin Dersim Konak freigelassen worden. Die 23-Jährige konnte am Dienstag das Gefängnis in Curnê Reş (türk. Hilvan) in der Provinz Riha (Urfa) verlassen. Zuvor hatte der 2. Strafgerichtshof in Dersim beim mittlerweile 18. Verhandlungstag im Verfahren gegen die frühere Sprecherin der „Sozialistischen Studentenbewegung” (SÖH) die Aufhebung des Haftbefehls angeordnet.

Dersim Konak war im August 2017 wegen fadenscheinigen Terrorismusvorwürfen im Rahmen eines Verfahrens gegen die „Föderation Sozialistischer Räte” (SMF) verhaftet worden. Wie in den Verfahren gegen politisch aktive Kurdinnen und Kurden in der Türkei üblich, basieren die Anschuldigungen gegen sie auf Aussagen eines namentlich geheim gehaltenen Zeugen. Die Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft in Dersim beschäftigt sich hauptsächlich mit politischen Aktivitäten von Konak. Dabei geht es um Demonstrationen und Kundgebungen zum internationalen Frauenkampftag am 8. März und zum Tag der Arbeiterbewegung am 1. Mai, an denen sie teilgenommen haben soll. Zudem wird Konak beschuldigt, Gedenkveranstaltungen für den Gründer der TKP/ML, Ibrahim Kaypakkaya, besucht zu haben.

Im selben Verfahren war auch Hayati Güngören, ein ehemaliger Mitarbeiter des früheren Bürgermeisters von Pilûr (Ovacık) und jetzigen Bürgermeisters von Dersim, Fatih Mehmet Maçoğlu (TKP), verhaftet worden. Auch er wurde gestern freigelassen. Der Prozess gegen Konak und Güngören wird am 19. Januar 2021 fortgesetzt.