Fall Melek Ipek: Gericht lehnt Haftbeschwerde ab

Ein Gericht in Antalya hat die Haftbeschwerde der Anwälte von Melek Ipek verworfen. Die 31-Jährige, die ihren gewalttätigen Ehemann aus Notwehr erschossen hatte, muss vorerst im Gefängnis bleiben.

Ein Gericht in der südtürkischen Großstadt Antalya hat eine Haftbeschwerde des Rechtsbeistands von Melek Ipek abgelehnt. Die 31-jährige Mutter von zwei Kindern muss vorerst im Gefängnis bleiben. Die am Montag gefällte Entscheidung der 1. Strafabteilung des Amtsgerichts Antalya löste bei Frauenorganisationen Wut und Entsetzen aus. Auch die Anwältinnen und Anwälte der Frau können die Verwerfung der Haftbeschwerde nicht nachvollziehen und haben weitere Schritte angekündigt, die Freilassung ihrer Mandantin zu erwirken.

Melek Ipek war inhaftiert worden, nachdem sie ihren Ehemann aus Notwehr erschossen hatte. Der 37-jährige Ramazan Ipek hatte die Mutter von zwei Töchtern im Alter von sechs und acht Jahren eine ganze Nacht lang gefesselt schwer misshandelt und vergewaltigt, nachdem sie bis zur Bewusstlosigkeit gefoltert wurde. Als er ankündigte, sie und die gemeinsamen Töchter zu töten, verteidigte sich Melek Ipek und erschoss den Gewalttäter mit einem Gewehr. Anschließend rief sie den ärztlichen Notdienst, der den Tod von Ramazan Ipek feststellte.

Bei ihrer Vernehmung gab Melek Ipek an, dass sie ihren gewalttätigen Ehemann mit dem Gewehr nur habe abschrecken wollen. Ramazan Melek habe sich daraufhin auf sie gestürzt, dabei löste sich ein Schuss, der tödlich war. „Es tut mir leid und ich bedauere, was passiert ist. Aber wenn dieses furchtbare Ereignis nicht passiert wäre, wären meine Töchter und ich jetzt tot“, heißt es in Melek Ipeks Vernehmungsprotokoll.