Pakhshan Azizi: Oberstes Gericht verweigert erneut Wiederaufnahmeverfahren
Zum zweiten Mal hat das Oberste Gericht des Iran den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die zum Tode verurteilte politische Gefangene Pakhshan Azizi abgelehnt.
Zum zweiten Mal hat das Oberste Gericht des Iran den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die zum Tode verurteilte politische Gefangene Pakhshan Azizi abgelehnt.
Zum zweiten Mal hat das Oberste Gericht des Iran den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die zum Tode verurteilte politische Gefangene Pakhshan Azizi abgelehnt. Ihre Verteidigung kritisiert die Entscheidung scharf und wirft der Justiz schwerwiegende Verfahrensmängel vor.
Wie der Anwalt Maziar Tataei mitteilte, wurde der Antrag von der zuständigen Kammer des Obersten Gerichts ohne Prüfung der Verfahrensakten zurückgewiesen. Die Begründung lautete, dass die vorgebrachten Argumente nicht ausreichend seien. Tataei betont jedoch, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Fall nur unter Einbeziehung der Originalakten möglich gewesen wäre – was unterlassen wurde.
Bereits im Februar war ein erster Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens gegen die 40-Jährige durch den Obersten Gerichtshof abgewiesen worden. Zwischenzeitlich hatte das Gericht jedoch eine Aussetzung der Vollstreckung angeordnet – ein Hoffnungsschimmer, der nun wieder erloschen ist.
Ein politisch aufgeladener Fall
Pakhshan Azizi wurde im August 2023 gemeinsam mit ihrem Vater Aziz Azizi (67), ihrer Schwester Parshang (49) und deren Ehemann Hossein Abbasi (49) in Teheran festgenommen. Die Verhaftung erfolgte durch rund 20 bewaffnete Sicherheitskräfte, die das Fahrzeug der Familie stoppten, durchsuchten und die Insassen in die berüchtigte Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses – unter Kontrolle des Geheimdienstministeriums – brachten.
Azizi trat aus Protest gegen die Inhaftierung ihrer Familie in den Hungerstreik, den sie erst beendete, als ihre Angehörigen nach zwei Wochen Isolationshaft gegen Kaution entlassen wurden. Sie selbst blieb jedoch fast vier Monate in Einzelhaft, bevor sie im Dezember desselben Jahres in den regulären Frauenflügel von Evin verlegt wurde. Hier wurde sie laut Amnesty International wiederholt gefoltert und anderweitig misshandelt wurde, um ein falsches „Geständnis“ zu erzwingen.
Vergangenen Juli wurde Pakhshan Azizi schließlich von einem Teheraner Revolutionsgericht wegen „bewaffnetem Aufstand gegen das System“ und vermeintlichen Verbindungen zu kurdischen Oppositionsgruppen zum Tode sowie zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung war im Januar erstmals bestätigt worden. Ihre Angehörigen wurden jeweils zu einem Jahr Gefängnis verurteilt – wegen „Beihilfe zur Flucht“ – ein Urteil, das im Berufungsverfahren bestätigt wurde.
UN: Keine Verbindung zu bewaffneten Gruppen
Einer UN-Expertengruppe zufolge steht die Entscheidung gegen Azizi ausschließlich im Zusammenhang mit ihrem Wirken als Sozialarbeiterin. Die Kurdin hatte zwischen 2014 und 2022 für humanitäre Hilfsorganisationen gearbeitet, die in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien sowie in der Kurdistan-Region des Irak ansässig sind. Ihr Fokus lag auf der sozialen Betreuung von ezidischen Frauen und Kindern in Vertriebenenlagern, die infolge des Genozids der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) im August 2024 in Şengal aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Zuvor arbeitete sie auch als Journalistin.
Weitere Vorwürfe im Gefängnis
Im Oktober 2024 wurde Azizi nach einem Protest von weiblichen Gefangenen gegen die Hinrichtung von Reza Rasaei und den darauffolgenden Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften erneut angeklagt – diesmal wegen „Angriffs auf Beamte und Ungehorsams“. Ein Strafgericht verurteilte sie zu weiteren sechs Monaten Haft. Im August 2024 kamen zudem neue Vorwürfe hinzu: Angeblich habe sie während der Präsidentschaftswahlen im Gefängnis zu Unruhen angestiftet.
Ein Leben unter Druck
Pakhshan Azizi stammt aus Mahabad und ist dem iranischen Justizsystem nicht unbekannt: Bereits 2009 wurde sie wegen politischer Aktivitäten festgenommen und kam nach vier Monaten gegen Kaution wieder frei. Die jetzige Verurteilung und die anhaltende juristische Verfolgung werfen ein grelles Licht auf den repressiven Umgang des iranischen Staates mit politischen Aktivist:innen – insbesondere mit Frauen und Angehörigen der kurdischen Minderheit.
Foto: Kundgebung gegen Feminizide am Hamburger Widerstandsplatz im Juli 2024 © ANF