Nach der Aufhebung des Urteils durch das oberste Gericht sind im KCK-Verfahren erneut vom 1. Schwurgerichtshof Wan Haftstrafen gegen 13 kurdische Politikerinnen und Politiker verhängt worden. Der Ko-Bürgermeister von Wan, Bekir Kaya, erhielt acht Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Auch alle weiteren Angeklagten wurden zu mindestens siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen die noch nicht inhaftierten Angeklagten wurden Haftbefehle erlassen.
Kassationsgericht hatte das Urteil zuvor als „rechtswidrig“ bezeichnet
Der Kassationsgerichtshof hatte zuvor das Urteil gegen die kurdischen Politikerinnen und Politiker für rechtswidrig erklärt, da Reden auf öffentlichen Veranstaltungen nicht als Straftat gewertet werden könnten. Außerdem wurde festgestellt, dass das Recht auf Verteidigung nicht eingeräumt und die Strafen auf dem höchst möglichen Niveau erteilt worden seien. Bei den meisten in der Anklageschrift aufgeführten Aktivitäten gehe es um Handlungen politischer Parteien, so der Kassationsgerichtshof. Daher war die Akte unter dem Diktum, dass politische Aktivitäten keinen Straftatbestand darstellen, an das Gericht in Wan zurückverwiesen worden.
Wieder hohe Haftstrafen
In der heutigen Verhandlung erhielten die kurdischen Politikerinnen und Politiker erneut hohe Haftstrafen. So wurde Bekir Kaya zu acht Jahren und neun Monaten, die anderen zu Haftstrafen zwischen siebeneinhalb Jahren und acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Für alle nichtinhaftierten Angeklagten ergingen Haftbefehle.