Verfassungsgericht: Kommunikationsfreiheit in Imrali verletzt

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat bezüglich einer Klage des auf Imrali einsitzenden Gefangenen Veysi Aktaş entschieden, dass seine „Kommunikationsfreiheit“ verletzt wurde.

Veysi Aktaş ist auf der Gefängnisinsel Imrali, auf der auch der kurdische Vordenker Abdullah Öcalan isoliert ist, inhaftiert. Er hatte gegen eine Kontaktsperre zwischen Juni 2015 und Juli 2016 geklagt. Ihm waren Anrufe unter der Anschuldigung, er würde „Befehle“ Öcalans nach draußen weitergeben, untersagt worden.

Das Gericht entschied nun, dass dieses Vorgehen einen Verstoß gegen das Recht auf Kommunikation darstellt und verurteilte den Staat zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 4.000 Lira (650 Euro). Außerdem habe der Staat die Gerichtskosten zu tragen. Im Urteil heißt es, die Maßnahme sei aufgrund ihrer Dauer unverhältnismäßig.