Im Verbotsverfahren gegen die Demokratische Partei der Völker (HDP) werden die Vorsitzenden Pervin Buldan und Mithat Sancar keine mündliche Verteidigung vor dem türkischen Verfassungsgerichtshof abgeben. Das teilte der Rechtsausschuss der Partei am Donnerstag in Ankara mit. Grund für die Entscheidung sei, dass das Gericht mehrere Anträge der HDP auf Aussetzung des Verfahrens bis nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 14. Mai unbegründet abgelehnt habe. Damit mache sich der Verfassungsgerichtshof einer „offenkundigen Einmischung in freie und faire Wahlen schuldig“, gegen die man nun protestiere, moniert der Parteivorstand.
Das Verbotsverfahren gegen die HDP vor dem höchsten Gericht der Türkei läuft bereits seit Juni 2021. Der Partei werden darin unter anderem Terrorismus und Separatismus vorgeworfen. Die HDP spricht dagegen von einem politisch motivierten Verfahren. Seit Januar hat der Rechtsausschuss drei verschiedene Anträge auf einen Aufschub des Prozesses und einer Verlegung des Termins für die erste mündliche Verhandlung, der auf nächsten Dienstag gelegt worden war, gestellt.
Darin machte die Partei unter anderem geltend, dass die Parteivorsitzenden sich zum Zeitpunkt des anberaumten Termins mitten im Wahlkampf befinden werden sowie Land und Bevölkerung seit der Erdbebenkatastrophe im Februar in einer desolaten Lage sind. Das Verfassungsgericht habe jedoch alle Anträge ohne Angabe von Gründen abgelehnt, so der Ausschuss.
„Es scheint unmöglich, die mündliche Verteidigung in diesem Verfahren, das die Geschichte der Demokratie und des Rechts in der Türkei erheblich beeinflussen wird, innerhalb der derzeitigen intensiven Arbeitsphase durchzuführen“, erklärte der Rechtsausschuss der HDP. Daher sei die Entscheidung getroffen worden, den Termin am 11. April nicht wahrzunehmen.