Verfassungsgericht hebt Finanzsperre für HDP auf

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat einer Beschwerde der HDP gegen ihren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung stattgegeben. Ob die drittgrößte Partei der Türkei noch vor den Wahlen im Mai verboten wird, ist weiterhin unklar.

Das türkische Verfassungsgericht hat einer Beschwerde der Demokratischen Partei der Völker (HDP) gegen ihren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung stattgegeben. Anfang Januar hatte das höchste Gericht des Landes die Konten der zweitgrößten Oppositionspartei wegen des Vorwurfs der „Verbindungen zum Terrorismus“ vorerst gesperrt. Dadurch verlor die HDP den Zugang zu 27 Millionen Euro, von denen ein Drittel wenige Tage nach der Abstimmung der Richter hätte ausgezahlt werden sollen.

Der Verfassungsgerichtshof beriet außerdem über den Antrag der HDP auf Verschiebung des Termins für die mündliche Verteidigung der Partei im Verbotsverfahren um drei Monate. Der Termin, der am 14. März stattfinden sollte, wurde auf den 11. April vertagt.

Serhat Eren, stellvertretender Ko-Vorsitzende des Rechtsausschusses der HDP, kommentierte die Entscheidung des Verfassungsgerichts gegenüber MA mit den Worten, dass die HDP noch nicht von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden sei und erst durch die Agentur Anadolu von den Entwicklungen erfahren habe. Die HDP habe ein Fristverlängerung für die mündliche Verteidigung beantragt, weil sowohl Politiker:innen als auch ihr Rechtsbeistand mit der Bewältigung der Erdbebenkatastrophe beschäftigt sei. Die meisten der involvierten Anwältinnen und Anwälte seien nach wie vor im Erdbebengebiet.

Eren wies darauf hin, dass sich die Türkei im Vorfeld von Parlaments- und Präsidentschaftswahlen befindet und voraussichtlich am Freitag der 14. Mai als offizieller Wahltermin verkündet werde. Weiterhin sei unklar, ob die HDP bis dahin verboten werden. Das Verbotsverfahren sei von Anfang an politisch motiviert und der Verfassungsgerichtshof handele „eher aus politischen als aus rechtlichen Gründen“.