Urteilsverkündung gegen Merdan K. voraussichtlich Ende Januar

Im PKK-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Merdan K. vor dem OLG Stuttgart haben sich die angekündigten Verhandlungstermine geändert. Urteilsverkündung ist voraussichtlich am 26. Januar.

Der kurdische Aktivist Merdan K., der wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der PKK seit März 2022 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angeklagt ist, wurde im September 2021 festgenommen und befindet sich unter Sonderhaftbedingungen in der JVA Stammheim in Untersuchungshaft. Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mitteilt, haben sich in dem §129b-Verfahren vor dem Staatsschutzsenat die Verhandlungstermine wie folgt geändert:

Donnerstag, 12. Januar, und Donnerstag, 19. Januar. Nach derzeitigem Stand wird am Donnerstag, dem 26. Januar, das Urteil verkündet.

Merdan K. ist Kurde mit deutscher Staatsangehörigkeit und wird beschuldigt, als „Jugendkader“ Mitglied der PKK zu sein. Unter anderem wird ihm vorgeworfen, an einem langen Marsch für die Freiheit von Abdullah Öcalan teilgenommen und diesen organisiert zu haben. In dem Prozess wurden Aufnahmen von Protesten gegen den Besuch des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu im Mai 2021 in Berlin als Beweismittel eingeführt. Die Teilnahme von Merdan K. an diesen Aktionen wurde als Straftat gewertet, zum Beweis wurden ANF-Artikel vorgelegt. Unter den „Beweismitteln“ waren auch Aufnahmen von einer Berliner Protestaktion gegen den vom „IS“ begangenen Genozid und Femizid vom 3. August 2014 an den Ezid:innen in Şengal.