Tübinger Bundestagsabgeordnete solidarisch mit HDP

Gemeinsam fordern vier der fünf Tübinger Bundestagsabgeordneten die Freilassung ihrer Kolleg:innen von der HDP. Nur eine CDU-Politikerin beteiligt sich nicht an der Solidaritätsbekundung.

Anlässlich der Eröffnung des Verbotsverfahrens gegen die Demokratische Partei der Völker (HDP) durch das türkische Verfassungsgericht Anfang letzter Woche solidarisieren sich vier Tübinger Bundestagsabgeordnete fraktionsübergreifend „mit den Kolleginnen und Kollegen der HDP im türkischen Parlament und fordern die türkische Regierung auf, das Verbotsverfahren zu stoppen.“ Heike Hänsel (Linke), Martin Rosemann (SPD), Chris Kühn (Grüne) und Christopher Gohl (FDP) „verurteilen den durchsichtigen Versuch der Kriminalisierung durch Präsident Erdogan, um die kommenden Wahlen zu gewinnen, und fordern die Freilassung der HDP-Abgeordneten und Mitglieder, allen voran des ehemaligen Vorsitzenden Selahattin Demirtaş.“

Dessen Freilassung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuletzt im vergangenen Jahr gefordert. Als Mitglied des Europarats sei die Türkei deshalb verpflichtet, die rasche Umsetzung dieses Urteils sicherzustellen, erklären die Bundestagsabgeordneten in einer gemeinsamen Erklärung. Stattdessen habe die türkische Regierung ihm und 107 weiteren Personen zusätzliche politische Anklagen verpasst. Die Tübinger Abgeordneten verurteilen auch den Anschlag vom 17. Juni auf das HDP-Büro in Izmir, bei dem die HDP-Mitarbeiterin Deniz Poyraz starb – „eine Folge der politischen Stimmungsmache gegen die HDP“. Tausende Mitglieder der zweitgrößten Oppositionspartei im Parlament sitzen in türkischen Gefängnissen, darunter auch ihre ehemaligen Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ.

CDU-Abgeordnete besorgt, aber nicht solidarisch

Die einzige Tübinger Abgeordnete, die sich nicht an der Erklärung beteiligte, ist die CDU-Politikerin und Staatsministerin Annette Widmann-Mauz. Auf eine Nachfrage der Zeitung Schwäbisches Tagblatt zu den Hintergründen antwortete sie nur indirekt: „Die diplomatischen Gespräche mit der Türkei; auch über die Einleitung des Verbotsverfahrens“, würden gemäß der Ressortverteilung der Bundesregierung durch das Auswärtige Amt wahrgenommen. Die Entwicklung in der Türkei erfülle jedoch auch sie „mit großer Sorge“.