Die einzige weibliche Angeklagte im sogenannten Münchner Kommunistenprozess, Banu Büyükavci, soll nach Willen der Nürnberger Ausländerbehörde bald abgeschoben werden. Nach den skandalösen Urteilen gegen mutmaßliche Mitglieder der TKP/ML, die die Verteidigung als „Geschenk für Erdogan“ wertete, zeigt die drohende Ausweisung den Eifer des deutschen Staates, mit allen Mitteln linke Aktivist*innen und Bewegungen einzuschüchtern.
Noch ehe die Urteile rechtskräftig sind, wird die Gesinnungsjustiz des §129b mit den Mitteln des Aufenthaltsrechts fortgesetzt, indem Ausländerbehörden Personen zur „Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ erklären und Ausweisungsverfahren einleiten. Die Botschaft ist klar: Wir werden euch fertig machen. Dabei haben die jeweiligen Ausländerämter hier durchaus einen Ermessensspielraum, wie die Anwälte betonen.
Im Fall der Ärztin Büyükavci setzen sich nicht nur Vorgesetzte und Kolleg*innen im Nürnberger Südklinikum für sie ein, sondern es hat sich ein breites internationales Solidaritätsbündnis aus Gewerkschafter*innen, politischen Parteien und Organisationen wie dem Medya Volkshaus, Partizan, iL, AGEB, AGIF und andere zusammen gefunden, um gegen die geplante Ausweisung der Kollegin, Freundin, Genossin zu protestieren.
Vor dem Gewerkschaftshaus fand heute die bereits zweite Solidaritätskundgebung in Nürnberg für Banu Büyükavci statt, die diesmal von der Gewerkschaft ver.di organisiert wurde. Unter dem Motto „Ein Herz für Banu“ stellten sich die rot-gekleideten Teilnehmenden vor dem Gewerkschaftshaus in einem großen Herz auf, um zu fordern: „Banu bleibt“. Neben Ulli Schneeweiß, dem Gewerkschaftssekretär von ver.di, sprach auch der DGB-Geschäftsführer von Mittelfranken, Stephan Doll: „Unsere ver.di-Kollegin Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet im Nürnberger Klinikum als Psychotherapeutin. Sie ist bei uns stellvertretende Vorsitzende im Migrationsausschuss und auch Mitglied des Landesmigrationsausschusses von ver.di. Wir fordern die sofortige Beendigung des Ausweisungsverfahrens!“