Nachtreten im TKP/ML-Prozess: Ausweisungsverfahren eingeleitet

Obwohl die Urteile im Münchner „Kommunisten-Prozess“ gegen mutmaßliche Mitglieder der TKP/ML noch nicht rechtskräftig sind, keine Urteilsbegründungen vorliegen und die Anwälte sofort Revision eingelegt haben, wurden jetzt Ausweisungsverfahren eingeleitet.

Gegen drei der im Juli in erster Instanz im sogenannten Münchner „Kommunisten-Prozess“ verurteilten mutmaßlichen Mitglieder der TKP/ML wurden von der Nürnberger Ausländerbehörde Ausweisungsverfahren eingeleitet. Es betrifft die Ärztin Dr. Dilay Banu Büyükavcı, Musa Demir und Mehmet Yesilcali. Die Betroffenen wurden aufgefordert, Gründe zu nennen, die gegen eine Ausweisung sprechen.

Wenn es ums Abschieben geht, hat es der deutsche Staat immer eilig. Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, ja noch nicht mal die Urteilsbegründungen vorliegen, und obwohl die Anwälte nach der Urteilsverkündung im Juli sofort in Revision gingen, kommt jetzt die Keule des Ausländerrechts zum Einsatz. Das Ziel ist weitere Einschüchterung und eine möglichst umfassende Zerstörung des Lebens derer, die man zu „Staatsfeinden“ machte – selbstverständlich mit allen gebotenen „rechtsstaatlichen“ Mitteln.

Das Solidaritätsbündnis, das in den Jahren des Prozesses erfolgreichen Protest organisiert hatte, kündigt an, durch Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit die weitere Entwicklung zu begleiten.