Schweiz verhindert Verkauf von Überwachungssoftware an Ankara

Wie Schweizer Medien berichten, hat der Bundesrat die Ausfuhr von Überwachungstechnik in die Türkei untersagt. Grund seien Befürchtungen vor einem Missbrauch der Software für die Repression gegen die eigene Zivilbevölkerung.

Der Schweizer Bundesrat hat den Export von Überwachungstechnologie in die Türkei untersagt. Medienberichten zufolge habe eine Firma im Sommer eine Spionage-Software im Wert von etwa 60.000 Franken an Ankara verkaufen wollen. Mit der Technik hätte der türkische Staat „Softwarelösungen für Dekodier-Ausrüstung zum Analysieren von unchiffrierten Funksignalen” erworben, womit Handy und Internet einfacher zu überwachen seien. Der Bundesrat habe den Deal verhindert, da das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) davon ausgehe, dass die Türkei die Software „für die Repression gegen die eigene Zivilbevölkerung” einsetzen wolle. Den Entscheid gegen den Export hat demnach ein Kontrollgremium getroffen, das sich aus Vertreter*innen mehrerer Departemente zusammensetzt. Auch der Nachrichtendienst NDB sei ein Teil davon gewesen, berichten Schweizer Medien.

Um welche Firma es sich handelt, sei nicht bekannt. Der Bundesrat habe keine näheren Angaben dazu gemacht. Es sei allerdings nicht das erste Mal, dass Ankara Spionage-Software aus der Schweiz erwerben will. Bereits vor zwei Jahren verhinderte der Bundesrat den Verkauf von Überwachungstechnologie an das AKP-Regime.

Nach der Schweizer Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ist grundsätzlich eine Ausfuhrgenehmigung des Staatssekretariats für Wirtschaft notwendig, und zwar unabhängig vom Zielland. Auch im Jahr 2016 war der Export an die Türkei untersagt worden, weil Grund zur Annahme bestand, „dass das auszuführende oder das zu vermittelnde Gut von der Endempfängerin oder vom Endempfänger als Repressionsmittel verwendet wird”.