Das Ordnungsamt Darmstadt hat das Zeigen von Bildern Abdullah Öcalans beim langen Marsch für die Freiheit des kurdischen Vordenkers verboten. Inzwischen hat das Darmstädter Verwaltungsgericht das Verbot bestätigt. Die Veranstalter:innen haben dagegen eine Eil-Beschwerde eingelegt. Das teilt die Vorbereitungsinitiative des internationalistischen langen Marsches für die Freiheit von Abdullah Öcalan mit:
„Morgen (6. Februar) ist der Auftakt des internationalistischen langen Marsches, der dieses Mal in Frankfurt starten wird und bis nach Saarbrücken führt. Dieser Marsch, der anlässlich des Jahrestag der Inhaftierung des kurdischen Repräsentanten und Vordenkers Abdullah Öcalan stattfinden wird, wurde von den Vertreter:innen der kurdischen Gesellschaftszentren in der Region angemeldet und zielt einzig und allein darauf ab, auf die Haftbedingungen und Isolation des kurdischen Repräsentanten aufmerksam zu machen.
„PKK-nahes Gepräge“
Entgegen der Verordnung des Innenministeriums aus dem Jahr 2018 ist es in diesem Zusammenhang auch laut einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen rechtlich zulässig, die Abbilder Öcalans zu zeigen. Doch das sieht das Ordnungsamt Darmstadt anders und verbietet das Zeigen der Abbilder. Als Hauptbegründung wird hervorgebracht, es handele sich bei dem internationalistischen Marsch um eine Veranstaltung, die nicht allein die persönliche Situation des Gefangenen und Menschen Öcalans zum Gegenstand habe, sondern vielmehr solle die Zielsetzung der Veranstaltung entgegen dem angemeldeten Text ein PKK-nahes Gepräge aufweisen. Insofern hat das Ordnungsamt Darmstadt, das für die Route zwischen Frankfurt und Darmstadt zuständig ist, das Zeigen des Abbildes von Öcalan verboten.
Rot-Gelb-Grün: „Eindeutiger PKK-Bezug“
Gegen diese Auflage wurde von dem Anmelder mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt Beschwerde eingelegt. Obwohl der Anmelder versichert hat, dass er gewährleisten werde, dass einzig und allein die Haftbedingungen Öcalans im Fokus dieser Versammlung stehen werden und sogar ein Konzept zur Durchsetzung dieses thematischen Schwerpunktes vorgelegt hat, hat nun das Verwaltungsgericht das Verbot der Ordnungsbehörde bestätigt und das für unsere Demokratie elementare Versammlungsrecht des Artikel 8 Grundgesetz eingeschränkt. Das Verwaltungsgericht hat dabei auch die Begründung hervorgebracht, dass die Farben rot, gelb, grün einen eindeutigen Bezug zur PKK herstellen würden, obwohl es sich bei hierbei um die traditionellen Farben der kurdischen Bevölkerung handelt.
Mit dieser Argumentation bedient das Verwaltungsgericht auf zynische Art und Weise den türkischen Diskurs. Wir möchten daran erinnern, dass der türkische Präsident Erdoğan persönlich eine Änderung der amtlichen Ampelfarben in der gesamten türkischen Republik anordnete, da die Farben türkischer Verkehrsampeln zu sehr an die kurdische Flagge und die der kurdischen Freiheitsbewegung erinnern würden. Wird die Kurdistan-Phobie Deutschlands nun auch zu solchen tragikomischen Schritten führen?
Isolationshaft ist Folter
Wir als Organisationskomitee des langen Marsches kritisieren diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Insbesondere wurden die Argumente unserer Seite nicht bei der Beurteilung des Sachverhalts mit in Betracht gezogen. Bereits vor einem Jahr wurde der internationalistische Lange Marsch, der Corona-bedingt nur auf Demonstrationen in den jeweiligen Städten beschränkt war, unter anderem im Frankfurter Raum durchgeführt. Hierbei war das Zeigen der Abbilder nicht verboten und es kam auch in keinster Weise zu versammlungsrechtlichen Verstößen. Wir sind der Auffassung, dass es in einem Rechtsstaat nicht verboten sein sollte, das Abbild einer Person zu zeigen, die seit 23 Jahren auf einer Gefängnisinsel unter eklatanten Menschenrechtsverletzungen inhaftiert ist. Ganz im Gegenteil sollten gerade Staaten, die die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, eine besondere Verantwortung hinsichtlich der unter tagtäglicher Folter leidenden Menschen übernehmen und insbesondere die Isolationshaft, die eine Art der Folter darstellt, jederzeit anprangern. Vor diesem Hintergrund haben wir erneut eine Beschwerde bei der nächst höheren Instanz eingelegt, mit der Hoffnung, dass das Gericht eine an universellen Menschenrechten und Gerechtigkeit orientierte Entscheidung fällen wird.“