Prozesstermine in PKK-Verfahren im Februar - UPDATE
In Hamburg, Celle, Koblenz, München und Frankfurt werden §129b-Verfahren gegen kurdische Aktivisten fortgesetzt. Der Rechtshilfefonds AZADÎ hat die Gerichtstermine für Februar bekannt gegeben.
In Hamburg, Celle, Koblenz, München und Frankfurt werden §129b-Verfahren gegen kurdische Aktivisten fortgesetzt. Der Rechtshilfefonds AZADÎ hat die Gerichtstermine für Februar bekannt gegeben.
Im Februar werden fünf laufende PKK-Prozesse in Hamburg, Celle, Koblenz, München und Frankfurt fortgesetzt. Das teilt der Kölner Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland AZADÎ e.V. mit und informiert über die vorliegenden Verhandlungstermine. Bei den Angeklagten handelt es sich um Kenan Ayaz, Mehmet Çakas, Sabri Çimen, Tahir Köçer und Ali Özel.
Die strafrechtliche Verfolgung kurdischer Aktivist:innen begann Ende der 1980er Jahre nach §129a StGB (Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung) und ab Mitte der 1990er Jahre nach §129 StGB (Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung). Der Bundesgerichtshof entschied dann im Oktober 2010, nach türkischen linken und tamilischen Organisationen auch die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als eine „terroristische“ Vereinigung im Ausland gemäß §129a/b einzustufen. Hunderte politisch aktiver Kurdinnen und Kurden sind seitdem von deutschen Strafverfolgungsbehörden angeklagt und von Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte verurteilt worden.
In den meisten 129b-Verfahren geht es nicht um individuelle Straftaten von Angeklagten, sondern um deren politische Gesinnung. Grundlage ist das umstrittene Betätigungsverbot der PKK von 1993 und die laut § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB erforderliche Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur strafrechtlichen Verfolgung von Funktionsträger:innen (Gebiets-, Regions- und Sektorleiter). Eine generelle Ermächtigung hat das Ministerium am 6. September 2011 ausgestellt, die bis heute automatisch gegen diesen Personenkreis angewendet wird. Jederzeit können aber auch Einzelermächtigungen erteilt werden gegen Menschen, deren Funktion die Behörden als weniger hochrangig einstufen. Nach Kenntnis von AZADÎ sind bislang 66 Aktivist:innen von abgeschlossenen bzw. laufenden §129a/b-Verfahren betroffen; elf Kurden befinden sich derzeit in deutschen Gefängnissen in Straf- bzw. U-Haft.
In jüngster Zeit erteilt das FDP-geführte Bundesjustizministerium zunehmend Einzelermächtigungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Aktivist:innen nach §§ 129a/b. Weil die Behörden bei den meisten wegen eines festen Wohnsitzes und einer Familiengebundenheit keine Fluchtgefahr annehmen, bleiben sie von einer Inhaftierung verschont. Ihre genaue Zahl ist AZADÎ nicht bekannt.
Auf die folgenden Prozesse macht AZADÎ aufmerksam:
Ayaz Kenan (offiziell AYAS), Hanseat. OLG Hamburg (Prozesseröffnung: 3.11.2023)
Dienstag, 6. Februar
Mittwoch, 14. Februar
Freitag, 16. Februar (ab 13 Uhr)
Montag, 26. Februar
Die Verhandlungen finden jeweils ab 9:30 Uhr vor dem OLG Hamburg, Saal 237, Sievekingplatz 3, statt.
Çakas Mehmet, OLG Celle (Prozesseröffnung: 4.9.2023)
Dienstag, 6. Februar
Mittwoch, 14. Februar
Mittwoch, 21. Februar
Mittwoch, 28. Februar
Die Verhandlungen beginnen dienstags jeweils um 10:00 Uhr und mittwochs jeweils um 9:30 Uhr vor dem OLG Celle, Kanzleistraße.
Çimen Sabri, OLG Koblenz (Prozesseröffnung: 31.8.2023)
Dienstag, 6. Februar
Mittwoch, 7. Februar
Mittwoch, 14. Februar
Dienstag, 20. Februar
Mittwoch, 21. Februar
Dienstag, 27. Februar und
Mittwoch, 28. Februar
Die Verhandlungen finden jeweils ab 9:30 Uhr vor dem OLG Koblenz, Regierungsstr. 7, statt.
Köcer Tahir, OLG München (Prozesseröffnung: 8.1.2024)
Donnerstag, 1. Februar
Montag, 5. Februar
Donnerstag, 8. Februar
Montag, 19. Februar
Dienstag, 20. Februar
Dienstag, 27. Februar
Donnerstag, 29. Februar
Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr vor dem OLG München/Strafjustizzentrum, Saal B275, Nymphenburger Straße 16.
Özel Ali, OLG Frankfurt/M. (Prozesseröffnung: 24.4.2023)
Freitag, 2. Februar
Freitag, 9. Februar
Freitag, 16. Februar und
Freitag, 23. Februar
Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr vor dem OLG Frankfurt/M., Saal E II, Konrad-Adenauer-Str. 20.
Des Weiteren findet vor dem 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf das Verfahren gegen Özgül Emre, Ihsan Çibelik und Serkan Küpeli statt. Ihnen wird vorgeworfen, das sog. Deutschland-Komitee für die DHKP-C gebildet zu haben. Der Prozess war am 14. Juni 2023 eröffnet worden.
Dienstag, 27. Februar und
Mittwoch, 28. Februar
Jeweils ab 9:30 Uhr vor dem OLG Düsseldorf, Kapellweg 36
AZADÎ weist darauf hin, dass die Termine kurzfristig geändert werden können.
Die Meldung wurde aktualisiert