Prozessauftakt gegen Mehmet Ali Yilmaz in Stuttgart

Vor dem OLG Stuttgart hat der Prozess gegen den 68-jährigen Kurden Mehmet Ali Yilmaz wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft begonnen. AZADÎ e.V. fordert die Aufhebung des PKK-Verbots.

Kurdischer Aktivist wegen PKK-Mitgliedschaft angeklagt

Am Freitag hat die Hauptverhandlung im Strafprozess gegen den Kurden Mehmet Ali Yilmaz am OLG Stuttgart begonnen. Das teilte der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mit. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem heute 68-Jährigen vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gewesen zu sein und von August 2015 bis Juni 2016 das Gebiet Heilbronn sowie anschließend bis Juli 2017 das Gebiet Pforzheim geleitet zu haben. Deshalb klagt sie ihn wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB an.

Mehmet Ali Yilmaz war im Juli letzten Jahres aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Spanien festgenommen und Anfang September an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert worden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart. Als anerkannter Flüchtling lebte der Familienvater seit Jahren in der Schweiz, nachdem er aufgrund politischer Verfolgung seine Heimat Nordkurdistan verlassen musste.

AZADÎ e.V.: PKK-Verbot aufheben, Friedensprozess unterstützen

Ebenfalls am Freitag wurde der kurdische Aktivist Haci Atlı vom OLG München wegen PKK-Mitgliedschaft zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. AZADÎ e.V. erklärte dazu in einer Mitteilung:

„Diese Verurteilung und der Gerichtsprozess gegen Mehmet Ali Yilmaz in Stuttgart stehen im Kontrast zum Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft von PKK-Mitbegründer Abdullah Öcalan, der gestern der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und ein Ende des bewaffneten Kampfs der PKK in Aussicht stellt. Das Auswärtige Amt hatte in Reaktion auf den Aufruf hinsichtlich eines neuen Friedensprozesses in der Türkei erklärt, die Bundesregierung sei bereit, zu tun, was sie könne, um einen solchen Prozess zu unterstützen.

Es wäre der Bundesregierung ohne weiteres möglich, die vom Justizministerium erteilte Ermächtigung, die zur Verfolgung von Organisationen nach § 129b StGB Voraussetzung ist, zurückzunehmen oder das 1993 erlassene PKK-Verbot aufzuheben. Diese lange erhobenen Forderungen wären wichtige Schritte, um den Weg für Verhandlungen mit der PKK und einen dauerhaften Frieden in Kurdistan und der Türkei frei zu machen.“

Verhandlungstermine gegen Mehmet Ali Yilmaz

Weitere Verhandlungstermine im Verfahren gegen Mehmet Ali Yilmaz sind zunächst bis Ende Juni angesetzt, und zwar donnerstags und freitags, jeweils um 9.00 Uhr im Saal 3 oder Saal 18 des OLG Stuttgart (Olgastraße 2, 70182 Stuttgart). Im März sind das der 06.03., 07.03., 13.03., 14.03., 20.03., 21.03., 27.03. und 28.03.2025.

Foto: Symbolbild