Offenbacher IS-Dschihadist zu Haftstrafe verurteilt

Das OLG Frankfurt hat den Offenbacher Islamisten Deniz B. wegen Mitgliedschaft beim sogenannten IS und Kriegsverbrechen gegen das Eigentum zu einer Haftstrafe verurteilt.

Haftzeit in KRI wurde angerechnet

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Offenbacher Islamisten Deniz B. zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Das OLG sprach den 32-Jährigen am Montag wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und Kriegsverbrechen gegen das Eigentum schuldig, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Deniz B. ist deutscher Staatsbürger und reiste im Frühjahr 2016 gemeinsam mit seiner Ehefrau nach islamischem Ritus, der in München zu drei Jahren Haft verurteilten IS-Anhängerin Sibel H., über die Türkei zum IS-Pseudostaat in Syrien. Nach Feststellungen des Senats absolvierte er dort eine militärische Ausbildung zum „Kämpfer“ in Mosul im Nordirak und Umgebung. Im Anschluss hieran versah er über mehrere Monate in der östlich vom ezidischen Siedlungsgebiet Şengal gelegenen Stadt Tel Afar bewaffnete Wachdienste und hielt sich für den IS als Söldner einsatzbereit. Derweil war er im Logistikbereich tätig und für die Verteilung von Kraftstoffen zuständig.

Für seine Tätigkeit erhielt Deniz B. laut dem Senat eine monatliche Alimentation vom IS in Höhe von bis zu 125 US-Dollar. Dem Urteil zufolge lebte er zusammen mit seiner Frau an verschiedenen Orten. In Tel Afar soll er nacheinander zwei Häuser bewohnt haben, die der IS dem Paar zur Nutzung überlassen hatte. Die rechtmäßigen Bewohnenden waren zuvor vor der Miliz geflohen beziehungsweise von ihr getötet oder vertrieben worden.

Im August 2017 trat Deniz B. mit seiner Ehefrau und dem zwischenzeitlich geborenen Sohn die Flucht aus dem sogenannten IS an, wurde dabei aber von Peschmerga-Truppen der Kurdistan-Region Irak festgenommen und saß in der Folge eine fünfjährige Haftstrafe in Gefängnissen in Duhok und Hewlêr (Erbil) ab. Kurz vor Weihnachten 2022 wurde er von der Bundesregierung zurückgeholt und noch bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland auf dem Flughafen Frankfurt/Main verhaftet. Im März vergangenen Jahres entschied das OLG, den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen, B. kam auf freien Fuß.

Nach Ansicht des Gerichts geht von dem Angeklagten, der ein Geständnis abgelegt und sich vom IS abgewandt habe, keine Gefahr für weitere Straftaten aus. Seine Haftzeit im Irak, die dem Gericht zufolge unter desolaten Bedingungen erfolgte, wird auf die nun verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Hintergrund ist die sogenannte „Anrechnung von im Ausland erlittener Haft“ nach Paragraf 51 des Strafgesetzbuches. Danach werden Aufenthalte in einem ausländischen Gefängnis wegen schlechterer Bedingungen als hierzulande mit einem Faktor bemessen und bei einer Haftstrafe in Deutschland angerechnet.

Foto: YPJ-Kämpferin während der Befreiungsoffensive in Til Temir 2015 vor den Trümmern eines Gebäudes mit IS-Kritzeleien an der Mauer