Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen den Dschihadisten Deniz B. erhoben. Wie die Behörde mitteilte, werden dem Offenbacher die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie Kriegsverbrechen gegen das Eigentum in zwei Fällen vorgeworfen.
Deniz B. ist deutscher Staatsbürger und reiste im Frühjahr 2016 gemeinsam mit seiner Ehefrau nach islamischem Ritus, der in München zu drei Jahren Haft verurteilten IS-Anhängerin Sibel H., nach Syrien zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Im nordirakischen Mosul soll er nach einer militärischen Ausbildung als Mitglied einer IS-Einheit Kampfeinsätze und Wachdienste absolviert haben. Laut Anklage hatte er zuletzt eine „verantwortliche Position im logistischen Bereich“.
Für seine Tätigkeit erhielt Deniz B. laut Bundesanwaltschaft eine monatliche Alimentation vom IS. „Während seines Aufenthalts im Irak wohnte er an verschiedenen Orten und bezog an diesen mit seiner Ehefrau nacheinander insgesamt zwei Wohnhäuser, die ihnen jeweils von dem IS zur Nutzung überlassen worden waren. Die Wohnhäuser hatte der IS unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor der Vereinigung geflohen waren“, so die Behörde.
Im August 2017 wurde Deniz B. von Peschmerga-Truppen der Kurdistan-Region Irak festgenommen und saß in der Folge eine fünfjährige Haftstrafe in einem Gefängnis in Hewlêr (Erbil) ab. Kurz vor Weihnachten 2022 wurde er von der Bundesregierung zurückgeholt und noch bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland auf dem Flughafen Frankfurt/Main verhaftet. Ende März entschied das dortige Oberlandesgericht, den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen. Das Gericht muss die Anklage noch zulassen.