Islamistin in Bayern verhaftet

Die deutsche Staatsangehörige Sibel H. ist in Bayern wegen des Verdachts der Mitgliedschaft im „Islamischen Staat“ verhaftet worden. Ihr werden Kriegsverbrechen im Irak vorgeworfen.

Sibel H. ist gestern aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 2019 von Beamten des Bundeskriminalamts in Bayern verhaftet worden. Die deutsche Staatsangehörige ist laut Bundesanwaltschaft der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in fünf Fällen dringend verdächtig. Außerdem werden ihr Kriegsverbrechen sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt.

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

„Sibel H. reiste im Frühjahr 2016 gemeinsam mit ihrem nach islamischem Ritus geheirateten Ehemann nach Syrien und später in den Irak, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. Während ihres Aufenthalts im Irak wohnte die Beschuldigte an verschiedenen Orten und bezog an diesen mit ihrem Ehemann nacheinander insgesamt drei Wohnhäuser, die ihnen jeweils von dem „IS“ zur Nutzung überlassen worden waren. Die Wohnhäuser hatte der „IS“ unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor dem „IS“ geflohen waren. Die Beschuldigte verrichtete den Haushalt, damit ihr Ehemann uneingeschränkt dem „IS“ zur Verfügung stehen konnte. Sie hatte Zugriff auf zwei Gewehre des Typs Kalaschnikow AK47 mit Magazinen und später mindestens auf eine Kalaschnikow AK47 und ein Sturmgewehr Colt M16.“

Sibel H. ist im April 2018 vom BKA aus dem Irak nach Deutschland zurückgebracht worden. Zunächst erging trotz Beschwerde der Bundesanwaltschaft kein Haftbefehl, inzwischen hat sich der Tatvorwurf verdichtet.

Ihr Ehemann Deniz B. befindet sich weiter im Irak in Haft. Die Anwälte Ali Aydin und Seda Basay-Yildiz, die Deniz B. vertreten, haben im Juni Klage gegen die Bundesrepublik erhoben. Sie wollen vor dem Berliner Verwaltungsgericht erzwingen, dass ihr Mandant zurückgebracht wird.