Neues AZADÎ-Info erschienen

Nach längerer Sommerpause ist ein neuer Infodienst von AZADÎ e.V. erschienen, in dem der Rechtshilfefond über Ermittlungsverfahren, Prozesse sowie innen- und außenpolitische Ereignisse berichtet.

Auftakt der neuen Ausgabe des Infodienstes bildet das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Klage von AZADÎ e.V. gegen die Listung des Vereins in den Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Zwar wurde dem Bundesamt untersagt, in seinem Bericht weiter zu behaupten, AZADÎ finanziere Abonnements PKK-naher Zeitschriften für im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot in Deutschland inhaftierte Gefangene, doch wurde die Listung von AZADÎ im VS-Bericht als rechtmäßig erachtet.

In seiner Begründung ist das Gericht weniger auf die politischen Hintergründe der bundesdeutschen Kriminalisierungspolitik und die Bewertung der politischen Entwicklung der kurdischen Bewegung eingegangen, sondern hat sich eng auf den Wortlaut zu AZADÎ im VS-Bericht und die Rechtmäßigkeit der Platzierung unter der Rubrik „Ausländerextremismus (ohne Islamismus“) konzentriert.

Nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils will AZADÎ prüfen, ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll erscheinen.

Wie in den Monaten zuvor wird im AZADÎ-Info auch in dieser Ausgabe über Ermittlungsverfahren, bevorstehende Prozesse, innen- und außenpolitische Ereignisse sowie darüber berichtet, wofür Spenden und Mitgliedsbeiträge verwendet werden.