Zypern liefert kurdischen Aktivisten nicht nach Deutschland aus

Die Auslieferung des kurdischen Aktivisten Cerkez K. von Zypern nach Deutschland konnte verhindert werden, teilt der Rechtshilfefonds AZADÎ in seinem monatlichen Infodienst mit.

Cerkez K., der Anfang März mithilfe eines vom OLG Hamburg beantragten internationalen Haftbefehls auf Zypern in Auslieferungshaft genommen wurde, wird nach einer Entscheidung des Gerichts in Larnaka nicht an die deutschen Behörden überstellt. Diese hatten den 60-Jährigen beschuldigt, als Mitglied einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ in den Jahren 2013 und 2015 in Deutschland für die PKK aktiv gewesen zu sein, weshalb ihm eine Anklage gem. §129a/b StGB gedroht hätte, teilt der Rechtshilfefonds AZADÎ in seinem monatlich erscheinenden Infodienst mit:

„Cerkez K. wurde nach Anhörung aus der Haft entlassen, durfte aber Zypern nicht verlassen. Seiner  anwaltlichen Vertretung in Nikosia sowie insbesondere seinem Rechtsanwalt aus Deutschland ist die Entscheidung des zypriotischen Gerichts zu verdanken. Dieser war zur letzten Anhörung am 2. Juli nach Zypern gereist und hatte dort die Gelegenheit erhalten, in einer einstündigen Erklärung die politischen und juristischen Hintergründe und Folgen der Kriminalisierung kurdischer Organisationen und Aktivist*innen in Deutschland darzulegen. In den vorherigen gerichtlichen Anhörungen hatte Cerkez K. ausführlich über sein Leben, über Kurdistan und seinen politischen Kampf für Freiheit und Gerechtigkeit, gesprochen.“

Wer ist Çerkez K.?

Çerkez Korkmaz ist 1955 in der kurdischen Provinz Mûş zur Welt gekommen. Er ist Vater von insgesamt acht Kindern. Seit den 1980er Jahren war er in der Türkei politisch aktiv. Er war Mitglied der Demokratischen Gesellschaftspartei (DTP) und der Partei für Frieden und Demokratie (BDP). 2009 musste er wegen eines Haftbefehls aufgrund seiner politischen Aktivitäten aus der Türkei flüchten. Anschließend beantragte er Asyl auf Zypern und setzte in Europa sein politisches Engagement fort.

Unterstützung gegen Repression in Deutschland

In seinem neu erschienenen Infodienst berichtet AZADÎ außerdem über Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz sowie über den Fall von Rechtsanwalt Michael Moos, der 40 Jahre lang vom Verfassungsschutz observiert und bespitzelt wurde. Zum Schluss erfahren die Leser*innen, wofür AZADÎ Mitgliedsbeiträge und Spenden im Juli genutzt hat und welche Kurdin und Kurden derzeit wegen §129a/b StGB inhaftiert sind.