Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat einen Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Vollzug gesetzt. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den syrischen Staatsangehörigen Ahmed H.I.
Ahmet H.I. ist am Dienstag in Berlin festgenommen worden. Seine Wohnung und andere Räumlichkeiten wurden durchsucht. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen betrafen vier Beschuldigte, die Ahmed H.I. unterstützt haben sollen.
Die Bundesanwaltschaft wirft H.I. „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach § 129a/b StGB vor. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ sowie des „Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
In dem Haftbefehl wird ihm laut GBA folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Ahmed H.I. reiste mit Hilfe von drei anderen Beschuldigten im April 2019 über Griechenland und die Türkei nach Syrien aus, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Er wollte sich zum Kämpfer ausbilden lassen und für die Organisation an Kampfhandlungen oder Anschlägen beteiligen. Da ihm Kampfeinsätze allerdings aufgrund einer Verletzung nicht möglich waren, fungierte er als Ansprechpartner für mindestens zwei weibliche IS-Anhängerinnen, die ihre Flucht aus einem kurdischen Lager planten. Im Oktober 2019 kehrte Ahmed H.I. mit Erlaubnis seines „Emirs“ nach Deutschland zurück. Von hier aus holte er Informationen über Wege zum Transfer finanzieller Zuwendungen an den IS ein. In der Folgezeit bewegte er den vierten Mitbeschuldigten dazu, als Mittelsmann bei der Übermittlung von Geldern an den IS nach Syrien aufzutreten. Zudem erwarb Ahmed H.I. bei zwei Gelegenheiten über Mittelsmänner in Syrien insgesamt drei Sturmgewehre mitsamt passender Magazine und Munition.
IS-Mitglieder aus über fünfzig Ländern in Nordostsyrien interniert
Die Territorialherrschaft des IS in Syrien wurde am 23. März 2019 mit der Einnahme der letzten Enklave al-Bagouz in der Region Deir ez-Zor durch die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) zerschlagen. Der IS hatte 2014 die Stadt Mosul im Irak nahezu kampflos eingenommen und dort sein „Kalifat“ ausgerufen. Danach hatte er sein Territorium auf weite Teile des Iraks und Syriens ausgedehnt und schwerste Verbrechen verübt. Am 3. August 2014 verübte der IS einen Genozid an der ezidischen Bevölkerung in Şengal, ermordete Männer, verschleppte Frauen und Kinder und verkaufte diese auf Sklavenmärkten. Der Widerstand von Kobanê setzte dem Siegeszug des IS im Februar 2015 den vorläufigen Schlusspunkt. Von da an wurde der IS allmählich zurückgedrängt. Am 21. März 2019 erklärten die QSD das Ende der Territorialherrschaft des IS. Im Kampf gegen den IS sind seit der Schlacht um Kobanê im Jahr 2014 ungefähr 12.000 Menschen in Nordostsyrien ums Leben gekommen, 25.000 Menschen wurden verwundet.
In Nord- und Ostsyrien sind weiterhin Tausende IS-Mitglieder aus über fünfzig Ländern interniert. Die Autonomieverwaltung (AANES) fordert seit 2019 vergeblich eine Lösung unter internationaler Beteiligung, vor allem für die Kinder von IS-Eltern. Im berüchtigten Internierungslager Hol wächst derzeit eine neue Generation des IS heran.
Foto: Gefangennahme von Islamisten in Nordostsyrien, März 2019