Münchner Fahnen-Prozess: Verhandlung gegen Uli Bez abgesagt

Am kommenden Montag sollte die Berufungsverhandlung vor dem Münchner Landgericht gegen Uli Bez wegen des Zeigens einer YPJ-Fahne stattfinden. Die Richterin hat den Termin abgesagt, um eine Entscheidung des Oberlandesgerichts abzuwarten.

Die für den 15. Juli in München anberaumte Verhandlung gegen die feministische Filmemacherin Uli Bez wegen Zeigens eines Wimpels der kurdischen Frauenverteidigungseinheiten YPJ wurde kurzfristig von der Richterin abgesagt. Sie möchte die Entscheidung des Oberlandesgerichts in einem ähnlichen Fall abwarten.

Uli Bez war Anfang April vor dem Amtsgericht München vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr das Teilen eines Facebook-Beitrags vorgeworfen, der die Abbildung einer YPJ-Fahne enthielt. Die Richterin konnte jedoch keinen ausdrücklichen Bezug zur Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) feststellen und sprach Uli Bez frei. Gegen den Freispruch war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, weshalb vor dem Landgericht München neu verhandelt werden sollte.

Als Verteidiger von Uli Bez erklärte Rechtsanwalt Hartmut Wächtler zu der Terminabsage: „Es ist vernünftig, die Entscheidung des OLG München abzuwarten. Tatsächlich geht es um zwei Probleme: Ist es rechtsstaatlich vertretbar, dass das Zeigen von Fahnen nicht verbotener kurdischer Gruppen und Kampfeinheiten in Syrien und im Irak nur deshalb verfolgt wird, weil nach einer Lagebeurteilung des Bundesinnenministeriums in einem Behördenrundbrief, der nicht veröffentlich wurde, diese Gruppen von der hier verbotenen PKK unterwandert bzw. politisch bestimmt werden? Diese Lagebeurteilung des Ministeriums ist nicht unumstritten und kann sich natürlich täglich wandeln. Der Bürger muss aber wissen, was strafbar ist und was nicht. Im Übrigen sind die betroffenen kurdischen Kampfeinheiten noch vor kurzem in unseren Medien als Retter der Eziden gefeiert worden.

Welche Wissenstiefe bei denjenigen, die die fraglichen Fahnen zeigen oder im Internet die entsprechenden Artikel und Meinungsäußerungen teilen, ist erforderlich und wie kann sie nachgewiesen werden? Welches Wissen über die Verbindungen von PKK zu diesen Organisationen und kämpfenden Einheiten der Kurden in Syrien und im Irak muss die Staatsanwaltschaft nachweisen und welches Wissen kann unterstellt werden?

Der Eifer, mit der die hiesige Staatsanwaltschaft in diesem Fahnenstreit vorgeht und der schon zu Hunderten von Verfahren geführt haben soll, ist nicht nachvollziehbar.“