Im Prozess gegen den kurdischen Politiker Mahmut Kaya vor dem Oberlandesgericht Hamburg wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft ging es in der heutigen Hauptverhandlung vor allem um die Biografie und den Gesundheitszustand des Angeklagten. Auf die Feststellung des Gerichts, dass er türkischer Staatsbürger ist, erklärte der in der nordkurdischen Provinz Çewlîg (Bingöl) geborene Mahmut Kaya: „Ja, gezwungenermaßen.“
Die vorsitzende Richterin Taeubner wollte unter anderem von dem Angeklagten wissen, ob er verheiratet sei. Mahmut Kaya antwortete darauf, dass er die Ehe als eine „Institution der Versklavung“ betrachte und daher nie geheiratet habe. Zu seinem Lebenslauf gab er an, nur sieben Jahre zur Schule gegangen zu sein, weil die politischen Verhältnisse einen weiteren Schulbesuch nicht erlaubt hätten. In Çewlîg sei er anschließend in der Baubranche tätig gewesen.
Kaya ist aufgrund politischer Verfolgung 1993 in die Bundesrepublik gekommen und wurde 1997 als politischer Flüchtling anerkannt. In Deutschland hat er zehn Jahre gearbeitet und wurde dann aufgrund mehrerer schwerer Erkrankungen frühzeitig berentet.
Zur Frage des Gerichts, was er im Falle einer Haftentlassung vorhabe, antwortete Kaya, dass er zunächst einmal zur Ruhe kommen und sich um seine Gesundheit kümmern müsse. Wie aus seinem biografischen Hintergrund hervorgehe, wolle er sich jedoch auch in Zukunft auf legale und demokratische Weise politisch betätigen.
Die Verhandlung wurde auf den 13. Februar um 13 Uhr vertagt. Die Plädoyers der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft sind für den 22. Februar ab 10 Uhr zu erwarten, so dass eine Urteilsverkündung bei dem darauffolgenden Verhandlungstermin am 25. Februar um 12 Uhr möglich erscheint.