Prozessbeginn gegen Mahmut Kaya in Hamburg
In Hamburg hat der Prozess gegen den kurdischen Politiker Mahmut Kaya wegen Mitgliedschaft in der PKK begonnen. Vor dem OLG forderten Demonstrant*innen seine Freilassung.
In Hamburg hat der Prozess gegen den kurdischen Politiker Mahmut Kaya wegen Mitgliedschaft in der PKK begonnen. Vor dem OLG forderten Demonstrant*innen seine Freilassung.
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat das Hauptverfahren gegen den kurdischen Politiker Mahmut Kaya begonnen. Ihm wird Mitgliedschaft in der PKK, nach §129a/b StGB eine „terroristischen Vereinigung im Ausland“, vorgeworfen.
Die Verhandlung wurde noch vor Beendigung der Verlesung der Anklageschrift aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten des Gerichts auf den 20. Dezember vertagt. Als der Angeklagte den Gerichtssaal betrat, standen die Zuschauerinnen und Zuschauer auf und klatschten Beifall. Bei der Feststellung seiner Personalien entgegnete der sechzigjährige kurdische Politiker auf die Frage nach seinem Geburtsort: „Çewlîg.“ Als die Richterin irritiert nachfragte, ob er nicht in Bingöl geboren sei, erklärte Mahmut Kaya, dass Bingöl nur der vom türkischen Staat verwendete Name sei, der wirkliche Name seiner Geburtsstadt laute jedoch Çewlîg.
In der Anklageschrift wurde Mahmut Kaya vorgeworfen, sich in seiner Eigenschaft als „Gebietsleiter“ von Juni 2013 bis Juni 2014 in Bremen politisch betätigt zu haben. In diesem Rahmen habe er Kundgebungen, Veranstaltungen, Demonstrationen und Vereinsversammlungen organisiert, vorbereitet und koordiniert.
Hungerstreikende fordern Freilassung von Mahmut Kaya
Vor Beginn der Verhandlung forderten Kurdinnen und Kurden, die sich seit vergangener Woche im Hungerstreik gegen die Isolation Abdullah Öcalans befinden, vor dem Oberlandesgericht die Freilassung von Mahmut Kaya. In Redebeiträgen wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Prozess gegen den kurdischen Politiker, der seit Juni in Untersuchungshaft ist, um ein rein politisches Verfahren handele, mit dem der türkische Staat zufrieden gestellt werden soll. Mahmut Kaya werden keine Straftaten vorgeworfen, sein einziges Vergehen soll die Mitgliedschaft in der PKK sein.
Bundesregierung unterstützt das türkische Regime
Der Rechtshilfefonds AZADÎ hat zu dem Verfahren erklärt, es sei unhaltbar, dass legale Aktivitäten kurdischer Aktivistinnen und Aktivisten nach wie vor als Terrorismus kriminalisiert und illegalisiert werden. „Mit dieser Haltung unterstützen Politik und Justiz das Unterdrückungs- und Verfolgungssystem des türkischen Regimes, das verantwortlich ist für zehntausende inhaftierte Menschen und das jede oppositionelle Aktivität im Keim erstickt und als ‚Terrorismus‘ stigmatisiert“, so AZADÎ.
Prozesserklärung in der kommenden Woche
Beim nächsten Verhandlungstag am 20. Dezember wird die Anklageschrift weiter verlesen werden. Außerdem wird erwartet, dass Mahmut Kaya eine Erklärung zum Prozess abgeben wird.