Kurdischer Aktivist soll heute abgeschoben werden

Der Abschiebeflug des Aktivisten Ramazan A. soll heute um 9.20 Uhr am Frankfurter Flughafen starten. Dem Kurden droht als Dublin-Fall eine Überführung nach Bulgarien und anschließende Abschiebung in die Türkei.

Wie das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan berichtet, soll der Aktivist Ramazan A. noch heute abgeschoben werden. Der Abschiebeflug in die slowenische Hauptstadt Ljubljana starte demnach um 9.20 Uhr vom Frankfurter Flughafen, wohin der Aktivist am Mittwoch von der Eichstätter Abschiebeanstalt transportiert wurde. Von Slowenien geht es offenbar weiter nach Bulgarien. Dort war der Schutzsuchende erstmals als Asylbewerber registriert worden. Da es sich bei Ramazan A. um einen politischen Flüchtling kurdischer Abstammung handelt, ist davon auszugehen, dass ihn die bulgarischen Behörden an die Türkei überstellen.

Dem wegen seiner regierungskritischen Meinungsäußerung in den sozialen Medien verfolgten Flüchtling drohen massive Repression und eine langjährige Haftstrafe. Menschenrechtsorganisationen beklagen immer wieder die gängige Praxis der bulgarischen Behörden, ohne die Durchführung des Asylverfahrens Schutzsuchende an Ankara auszuliefern. Und das, obwohl bekannt ist, dass Folter und menschenverachtende Methoden in der Türkei an der Tagesordnung stehen. Das Nürnberger Friedensbündnis hat an die Fluggesellschaft Adria Airways appelliert, Ramazan A. von dem Flug mit Nummer SK8929/LH6910/SQ2433 auszuschließen, „um damit ein klares Zeichen gegen die unmenschliche Abschiebepraxis der Bundesrepublik Deutschland und gegen Inhumanität in Europa zu setzen. Regierungskritische Äußerungen, so wie sie Ramazan A. gemacht hat reichen aus, um Repressionen und Verhaftung ausgesetzt zu sein. Ihm drohen durch die Überstellung schwerste Folter in den türkischen Gefängnissen“.

Im Fall von Ramazan A. war ein erster Abschiebeversuch nach Sofia am 1. Oktober gescheitert. Flüchtlingsunterstützer*innen hatten am Check-in am Münchner Flughafen Passagiere darüber informiert, dass der Aktivist gegen seinen Willen ausgeflogen werden sollte. Der Pilot verweigerte sich zudem, die Maschine mit dem Schutzsuchenden an Bord zu starten.