Kurdischer Aktivist aus Schweden in die Türkei ausgeliefert

Im April ist ein 23-jähriger Kurde aus Schweden an die Türkei ausgeliefert und verhaftet worden. Der kurdische Dachverband NCDK-S verurteilt die Auslieferung und beschuldigt die schwedische Regierung, ihre eigenen Gesetze zu missachten.

Das „Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum in Schweden“ (NCDK-S) hat eine Erklärung zu der Auslieferung von Resul Özdemir in die Türkei abgegeben. Der 23-jährige Kurde aus Cizîr (türk. Cizre) ist im April nach sechsmonatiger Haft in Schweden in die Türkei ausgeliefert worden. Dort wurde er nach einem Verhör bei der Antiterrorpolizei in Istanbul verhaftet und ins Hochsicherheitsgefängnis Silivri überstellt.

Özdemir war in Cizîr während der Ausgangssperre 2015/2016 verletzt worden und hatte vor ungefähr zwei Jahren politisches Asyl in Schweden beantragt, wo auch seine Familie lebt. In der Türkei ist er rechtskräftig zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. In den türkischen Medien wurde er als Führungskader der PKK bezeichnet.

Das NCDK-S bezeichnet die Auslieferung von Resul Özdemir in einer heute veröffentlichten Erklärung als Skandal und zieht Vergleiche zu dem Fall der kurdischen Aktivistin Gülizar Taşdemir, die vor zwei Jahren aus Norwegen in die Türkei ausgeliefert wurde. Das norwegische Justizministerium ist im vergangenen September für die Auslieferung von einem Gericht in Oslo wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt worden. Wie das NCDK-S erklärt, hat auch Schweden gegen die nationale und internationale Rechtsprechung verstoßen:

„Die schwedische Regierung weiß, dass Resul Özdemir, der in Schweden gelebt und Asyl beantragt hat und dessen Sicherheit somit den schwedischen Behörden unterlag, in der Türkei in Lebensgefahr ist. Er ist nicht nur ein Oppositioneller, sondern auch zu einer schweren Haftstrafe verurteilt. Die ganze Welt weiß, dass in der Türkei systematisch gefoltert wird und es keine Rechtsstandards gibt. Insofern hätte die schwedische Regierung Resul Özdemirs Recht auf Leben bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen. Stattdessen ist der junge Kurde dem türkischen Staat, der als Henker der Kurden fungiert, ausgeliefert worden.

Die schwedische Regierung begründet die Auslieferung damit, dass Resul Özdemir Straftaten begangen hat und aus diesem Grund sechs Monate in Schweden im Gefängnis war. Selbst wenn es stimmt, dass er in Schweden straffällig geworden ist, kann er nicht an einen Staat ausgeliefert werden, der Tausende unschuldige Menschen ins Gefängnis steckt. Das widerspricht sowohl den demokratischen Normen in Schweden als auch der internationalen Rechtsprechung und den Menschenrechten. Schweden hat sich nicht an die Prozedur des internationalen Rechts gehalten. Das kritisieren und verurteilen wir.

Wir möchten weiterhin betonen, dass Resul Özdemir nicht Mitglied bei uns war und es keine rechtliche oder organisatorische Anbindung gegeben hat. Daher bestand auch nicht die Gelegenheit, sich um seine bürokratischen und rechtlichen Probleme zu kümmern. Sein Anwalt und seine Familie haben den rechtlichen Prozess verfolgt. Erst als die Auslieferung in die Türkei bekannt wurde, erfuhr unsere Rechtskommission davon und wurde in dieser Angelegenheit aktiv. Es wurden Anwälte eingeschaltet und Kontakt zu schwedischen Einrichtungen und den Medien aufgenommen. Es ist alles getan worden, um die Auslieferung von Resul Özdemir an die Türkei zu verhindern.“