Der Haftbefehl der auf Grundlage der sogenannten „Kobanê-Ermittlungen“ Anfang Oktober verhafteten Politikerinnen und Politiker der HDP und DBP wird vorerst nicht aufgehoben. Die 3. Strafabteilung des Amtsgerichts Ankara hat am Montag die Fortsetzung der Untersuchungshaft von zwanzig Betroffenen angeordnet. Begründet wurde die im Copy-Paste-Verfahren getroffene Entscheidung damit, dass die Verdachtsgründe gegen die Beschuldigten nicht beseitigt worden seien und keine zu ihren Gunsten sprechenden Tatsachen vorgebracht wurden. Zudem bestünde die Möglichkeit, Beweise verschwinden zu lassen. In sieben weiteren Fällen ist die Haftprüfung noch nicht erfolgt.
Der nichtöffentliche Haftprüfungstermin von Ayhan Bilgen, Emine Ayna, Ayla Akat Ata, Beyza Üstün, Ibrahim Binici, Günay Kubilay, Alp Altınörs, Nazmi Gür, Ali Ürküt, Zeki Çelik, Bülent Barmaksız, Can Memiş, Cihan Erdal, Ismail Şengül, Mesut Bağcık, Bircan Yorulmaz, Dilek Yağlı, Pervin Oduncu, Berfin Özgü Köse und Ayşe Yağcı wurde am Samstag durchgeführt.
Die stellvertretende HDP-Fraktionsvorsitzende Meral Danış Beştaş wies in dem Zusammenhang auf einen weiteren Justizskandal hin, da die Anhörungen ohne Anwesenheit der Rechtsanwälte im Gefängnis Sincan über ein Videoliveschaltungssystem stattfanden. „Unsere Freundinnen und Freunde wurden spätabends vorgeführt und mussten die gesamte Nacht über im Warteraum ausharren. Erst am nächsten Morgen wurden sie vernommen. Ihre Verteidiger sind nicht über den Termin in Kenntnis gesetzt worden. Wie viele Armutszeugnisse muss sich diese Justiz noch ausstellen?“, sagte Danış Beştaş.
Rechtsbeistand kündigt Berufung an
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens, das auf die Kobanê-Proteste von 2014 zurückgeht, haben die Gerichte in Ankara bislang nicht entschieden, da die Anklageschrift noch nicht komplett ausgearbeitet sei. Der Rechtsbeistand der inhaftierten Politikerinnen und Politiker hat bereits Berufung gegen die fortgesetzte Haft angekündigt. Auch gegen die andauernde Inhaftierung des früheren HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş, der trotz gegenteiligem Urteil des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte (EGMR) nicht aus dem Gefängnis entlassen wird, wollen seine Verteidiger vorgehen.