Klage gegen Verbot kurdischer Einrichtungen angekündigt

Das Bundesinnenministerium hat heute den kurdischen Buchverlag Mezopotamien und den Musikvertrieb MIR verboten. Die Anwälte der Einrichtungen kündigen eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht an.

Mit Verfügung vom 1. Februar 2019 hat das Bundesinnenministerium die auf die Verlegung und den Vertrieb von kurdischer Literatur und kurdischer Musik spezialisierten Unternehmen Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH sowie die MIR Multimedia GmbH als angebliche Teilorganisationen der PKK verboten.

Aus diesem Grunde wurden am heutigen Tage erneut die Geschäftsräume der Unternehmen in Neuss durchsucht und Unterlagen sichergestellt.

Bereits am 8. März 2018 wurden die beiden Kunst- und Kulturvertriebe durchsucht. Die gesamten Verlags- und Vertriebsräume wurden damals leergeräumt. Sichergestellt wurden mehr als acht LKW-Ladungen an Büchern und Musikträgern. Mitgenommen wurde darüber hinaus ein komplettes Tonstudio sowie das wohl weltweit größte Archiv an kurdischer Musik, das seit über einem Jahr in einem Lagerhaus weggeschlossen ist. Verlegt wurden von den betroffenen Unternehmen eine breite Palette an kurdischer Musik und kurdischer Literatur, aber auch Übersetzungen von Klassikern der Weltliteratur in kurdischer und türkischer Sprache. Begründet wurde die damalige Durchsuchung mit dem Verdacht der Unterstützung der PKK.

Nunmehr wurden die beiden Unternehmen mit der Behauptung verboten, dass sämtliche betriebswirtschaftliche Aktivitäten der PKK zugutekommen würden. Aus der Verbotsverfügung geht allerdings hervor, dass das Innenministerium davon ausgeht, dass die beiden Gesellschaften defizitär gearbeitet hätten. Damit kommen die Gesellschaften als Einnahmequelle der PKK gerade nicht in Betracht. Vorgeworfen wird den Gesellschaften im Wesentlichen, dass über sie legale Periodika verteilt worden wären, die als PKK-Publikationen angesehen werden. Das breite Angebot der Buch- und Musikverlage wird in der Verbotsverfügung ausdrücklich außer Acht gelassen.

Rechtsanwalt Dr. Stolle aus Berlin, der die betroffenen Unternehmen vertritt, erklärt dazu: „Mit der Verbotsverfügung sollen wichtige Stimmen der kurdischen Kultur in Deutschland mundtot gemacht werden. Dieses Verbot ist rechtlich nicht haltbar. Wir werden dagegen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erheben“.

Rechtsanwalt Fresenius aus Frankfurt/Main, der die betroffenen Unternehmen ebenfalls vertritt, erklärt weiter: „Die Zerschlagung jedes oppositionellen Mediums und das Verbot kritischer Kultur durch das Erdoğan-Regime wird vom Bundesministerium des Innern hinsichtlich der kurdischen Kultur auch auf Deutschland ausgeweitet. Erneut unterstützt damit die Bundesregierung die undemokratische Kurdenpolitik der Türkei.“