IS-Anhängerin darf endgültig nicht zurück nach Großbritannien

Die ehemalige IS-Anhängerin Shamima Begum darf aus Syrien nicht wieder nach Großbritannien einreisen, um den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft dort anzufechten. Dies würde die Sicherheit des Landes gefährden.

Die ehemalige IS-Anhängerin Shamima Begum darf aus Syrien nicht wieder nach Großbritannien einreisen, um den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft dort anzufechten. Das entschied das Oberste Gericht (Supreme Court) am Freitag in London. Auch einen Antrag, ihr die britische Staatsbürgerschaft direkt wieder zu verleihen, lehnte das Gericht ab. Dies würde die Sicherheit des Landes gefährden, argumentierten die Richter. Die Entscheidung gegen Begum gilt als Richtschnur für ähnliche Fälle. Der Supreme Court in Großbritannien ist das höchste Gericht des Landes und gibt das letzte Wort in Fällen, die die gesamte Bevölkerung betreffen und wenn Urteile von Gerichten auf niedrigeren Ebenen angefochten wurden.

Shamima Begum war 2015 als 15-Jährige mit zwei weiteren Schülerinnen aus London nach Raqqa gereist, die damalige „Hauptstadt” der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat” (IS). Dort hatte sie den niederländischen Dschihadisten Yago Alexandre Riedijk geheiratet, mit dem sie drei Kinder bekam. Beide wurden im Januar 2019 von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) gefangengenommen. Riedijk sitzt seitdem in einem Gefängnis nahe Hesekê, Begum wird im Internierungslager Hol festgehalten. Alle drei Kinder des Paares sind gestorben. Im Alter von 19 Jahren hatte sie in einem Interview mit einer britischen Zeitung erklärt, sie unterstütze den Anschlag von Manchester und die Versklavung ezidischer Frauen.

Wenige Monate nach ihrer Gefangennahme bat Begum darum, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu dürfen. Der damalige Innenminister Sajid Javid entschied jedoch, ihr die Staatsbürgerschaft unter Berufung auf Sicherheitsgründe zu entziehen. Sie habe aber Anspruch auf die Staatsangehörigkeit von Bangladesch, dem Geburtsland ihrer Eltern. Im vergangenen Juli entschied ein britisches Berufungsgericht, dass die heute 21-Jährige doch nach Großbritannien zurückkehren dürfe. Sie müsse eine Gelegenheit bekommen, damit sie um ihre Staatsbürgerschaft kämpfen könne. Fairness und Gerechtigkeit seien in diesem Fall wichtiger als nationale Sicherheitsbedenken.

Begums Rechtsbeistand argumentierte, dass sie von Syrien aus keine Möglichkeit habe, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Beispielsweise habe sie keinen Zugang zu einem Telefon. Die britische Regierung hielt dagegen, ihre Rückkehr stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und das wiege schwerer als ihr Recht auf Anfechtung des Entzugs der Staatsbürgerschaft. Der Supreme Court schloss sich dieser Argumentation nun an.