Großbritannien nimmt IS-Dschihadistin Begum nicht zurück

Das britische Innenministerium hat erklärt, die ausgebürgerte IS-Dschihadistin Shamima Begum nicht zurückzunehmen. Sie ist von den QSD gefangengenommen worden und befindet sich im Camp Hol in Nordsyrien.

Shamima Begum ist im Jahr 2015 im Alter von 15 Jahren aus ihrem Haus in London verschwunden und über die Türkei zum IS gereist. Dort heiratete sie einen IS-Dschihadisten. Die Dschihadistin wurde von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) gefangengenommen und befindet sich im Camp Hol in Nordsyrien. Sie hat beantragt, in ihr Heimatland Großbritannien überstellt zu werden. Als dort jedoch festgestellt worden war, dass sie in Syrien beim IS war, wurde sie ausgebürgert. Damit war der Weg zurück nach England für Begum verschlossen. Begum hat Anspruch auf die Staatsbürgerschaft von Bangladesch, dem Geburtsland ihrer Eltern. Daher konnte sie, ohne gegen die Konvention gegen Staatenlosigkeit zu verstoßen, ausgebürgert werden, argumentiert London. Sie ist jedoch nach Angaben ihrer Familie nie in Bangladesch gewesen und hat dort keine sozialen Kontakte.

Begum hatte im Alter von 19 Jahren in einem Interview mit einer britischen Zeitung erklärt, sie unterstütze den Anschlag von Manchester und die Versklavung ezidischer Frauen.

Es befinden sich hunderte IS-Dschihadisten aus westlichen Ländern in den Händen der QSD. Die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien erwartet von den Herkunftsländern eine direkte Beteiligung an der Verurteilung ihrer Verbrechen. Für etwa 30 britische Staatsangehörige im Alter unter 16 Jahren hat die britische Regierung grünes Licht für eine Rückholung signalisiert.