Nach viermonatiger Verhandlungsdauer hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz den kurdischen Aktivisten Gökmen Çakil zu drei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es nach 15 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Çakil sich für die PKK engagiert und damit nach Paragraph 129b StGB eine terroristische Straftat begangen hat. Mit dem Urteil blieb der Staatsschutzsenat nur drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Urteilsverkündung wurde von zahlreichen Menschen beobachtet. Wie Yeni Özgür Politika beschreibt, wurde der Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals mit Applaus und „Bijî Serok Apo“-Rufen begrüßt. Auf die Formulierung „Im Namen des Volkes“ bei der Urteilsverkündung reagierte das Publikum mit dem wütenden Ausruf: „Im Namen von Erdogan!“ Die Proteste wurden nach Beendigung der Verhandlung fortgesetzt.
Gökmen Çakil hatte sich während des Prozesses mehrmals zu Wort gemeldet. In der Verhandlung am 25. Januar 2021 brachte er sein Bedauern zum Ausdruck, dass sich „Kurden und Deutsche bei solchen Verfahren gegenüberstehen müssen“. Er sei davon überzeugt, dass seine Aktivitäten „weder Deutschland noch dem deutschen Volk noch der deutschen Demokratie in irgendeiner Weise geschadet“ habe. Auch deshalb empfinde er die Beschuldigungen der Anklage als „wirklich verletzend“. Krieg sei „eine traurige und verdammte Sache“ und „ein Fluch für die Menschheit“. Doch wolle er fragen : „Was kann man denn tun, wenn man mit Panzern, Kanonen und Flugzeugen angegriffen wird?“ Es könne von den Kurden nicht erwartet werden, „dass sie sich vor ihren Mördern ergeben“.
Der Rechtshilfefonds Azadî hatte bereits vor der Urteilsverkündung erklärt: „In den 129b- Verfahren geht weder um Gerechtigkeit noch um die Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen, sondern um außen- und wirtschaftspolitische Interessen, denen sich die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte zu unterwerfen haben. Schließlich basiert auch dieser Prozess auf der Ermächtigung des Bundesjustizministeriums zur strafrechtlichen Verfolgung politischer Aktivist*innen der Arbeiterpartei Kurdistans. Im Falle von Gökmen Çakil wurde diese allgemeine Ermächtigung am 6. September 2011 erteilt, die weder begründet werden muss noch rechtlich angegriffen werden kann. An der Entscheidung mitbeteiligt waren/sind das Bundeskanzleramt, das Außen- sowie das Bundesinnenministerium.“