Imrali: 88. Antrag auf Angehörigenbesuch abgelehnt

Die Besuchsanträge der Angehörigen von Abdullah Öcalan und anderer Inhaftierter auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali wurden erneut abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft von Bursa hat den mittlerweile 88. Besuchsantrag der Angehörigen des kurdischen Volksrepräsentanten Abdullah Öcalan auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali abgelehnt.

Die Anträge waren von Mehmet und Fatma Öcalan am Donnerstag gestellt worden. Auch die Besuchsanträge von Mazlum Dinç, dem gesetzlichen Vormund von Öcalan sowie der Familienangehörigen der Gefangenen Hamili Yıldırım, Ömer Hayri Konar und Veysel Aktaş, die ebenfalls auf Imrali inhaftiert sind, wurden abgelehnt.

In allen Fällen wurde die Antragsablehnung damit begründet, dass „den Verurteilten zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen nach Gesetz Nummer 5275 Beschränkungen auferlegt wurden”.

Seit dem 11. September 2016 wurde jeder Antrag auf Angehörigenbesuch bei Inhaftierten auf der Gefängnisinsel von den türkischen Behörden abgelehnt. Zuletzt hatten die Anwälte im September 2016 eine Besuchserlaubnis für Mehmet Öcalan erwirken können. Auch dem Rechtsbeistand des kurdischen Vordenkers werden Besuche bei Abdullah Öcalan verwehrt. Der letzte Mandantenbesuch fand vor über sieben Jahren am 27. Juli 2011 statt. Öcalan hält damit den „Europa-Rekord“ für Haft ohne Zugang zu Anwälten.