IMK lehnt Abschiebestopp für ezidische Geflüchtete ab

Die aus Niedersachsen eingebrachte Forderung nach einem bundesweiten Abschiebestopp für ezidische Frauen und Minderjährige in den Irak konnte sich auf der Innenministerkonferenz in Potsdam nicht durchsetzen.

Weiter keine bundesweite Regelung

Die Innenministerkonferenz in Potsdam hat einen bundesweiten Abschiebungsstopp für ezidische Minderjährige und Frauen in den Irak abgelehnt. Für eine einheitliche Regelung hatte sich unter anderem die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) eingesetzt. In Niedersachsen gibt es momentan einen befristeten Abschiebestopp. Die Regelung gilt für die gesamte sogenannte Kernfamilie der Betroffenen, damit in der Regel auch für Väter. Ausgenommen davon sind Straftäter und Personen mit Extremismusbezug sowie diejenigen, die sich einer Mitwirkung bei der Klärung ihrer Identität verweigern.

„Leider ist es uns nicht gelungen, insbesondere die unionsgeführten Länder davon zu überzeugen, dass der Irak für jesidische Frauen und Kinder nach wie vor alles andere als ein sicherer Ort ist und ihnen dort schlimme Schicksale, schwerste Gewalt und Verschleppung drohen“, erklärte Behrens nach Abschluss der dreitägigen Sitzung. „Ich bleibe dabei, dass es angesichts der Tatsache, dass der Bundestag die Verbrechen des IS an den Jesidinnen und Jesiden als Genozid anerkannt hat, absolut nicht nachvollziehbar ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylanträge dieser Menschen regelmäßig negativ bescheidet.“

Niedersachsen wird von der Möglichkeit eines maximal sechsmonatigen Abschiebungsstopps weiter Gebrauch machen. Behrens sagte, sie hoffe sehr, dass der Bund sich bis zum Ablauf dieser Frist „im Interesse der jesidischen Frauen, Kinder und Familien in unserem Land“ doch noch zu einer bundesweiten Regelung durchringen könne. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Berlin und Thüringen sei eine entsprechende Protokollerklärung abgegeben worden.

74 Völkermorde in der ezidischen Geschichte

Die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) hatte 2014 weite Teile des Irak und Syriens überrannt und eine Schreckensherrschaft installiert. Über die Staatsgrenzen hinweg rief die Dschihadistenmiliz ein „Kalifat“ aus. Am 3. August 2014 überfiel der IS das im Nordirak gelegene ezidische Hauptsiedlungsgebiet Şengal (Sinjar) mit dem Ziel, die bereits seit Jahrhunderten als „Teufelsanbeter“ verfolgte kurdischsprachige Religionsgemeinschaft auszulöschen. Durch systematische Massakrierung, Vergewaltigung, Folterung, Vertreibung, Versklavung von Mädchen und Frauen sowie der Zwangsrekrutierung von Jungen als Kindersoldaten erlebten die Ezidinnen und Eziden den von ihnen als Ferman bezeichneten 74. Völkermord in ihrer Geschichte.

Mindestens 10.000 Menschen fielen laut Schätzungen der Vereinten Nationen (UN) den Massakern in Şengal zum Opfer. Mehr als 400.000 Menschen wurden aus ihrer Heimat vertrieben, über 7.000 Frauen und Kinder verschleppt. Bis heute befinden sich etwa 2.700 der Entführten in der Gewalt ihrer Peniger, die meisten davon sind Frauen und Kinder. Die Frauen und jungen Mädchen werden bis heute systematisch vergewaltigt und als Sklavinnen gehalten und verkauft. Daher stellt dieser Genozid in seiner Form zugleich auch einen Feminizid dar.

Der Bundestag hat die systematische Verfolgung und Ermordung von Ezidinnen und Eziden im Nordirak durch den IS im Januar 2023 als Völkermord anerkannt. Trotz des Beschlusses des Bundestages, sich für den Schutz ezidischen Lebens einzusetzen, finden Abschiebungen ezidischer Geflüchteter in den Irak weiter statt.


Anmerkung zur Schreibweise: Im deutschen Sprachraum ist Jesidin/Jeside gebräuchlich. Viele Organisationen nutzen als Eigenbezeichnung „êzîdisch“, während ANF in der Regel „ezidisch“ verwendet.