Heilbronn: Protest gegen Inhaftierung kurdischer Aktivisten

In Heilbronn ist mit einer Kundgebung gegen die Inhaftierung dreier kurdischer Aktivisten protestiert worden. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, „von diesem falschen Kurs abzurücken“.

Seit der Inhaftierung von drei kurdischen Aktivisten innerhalb von wenigen Tagen in Heilbronn, Esslingen und Nürnberg reißen die Proteste gegen die Repression nicht ab. In kurzem Abstand waren in Nürnberg Mirza B., in Heilbronn Abdullah Öcalan und in Esslingen der Musiker Mazlum Dora auf Anordnung des Bundesgerichtshofs verhaftet worden. Sie werden als angebliche Regionalverantwortliche der PKK kriminalisiert. Dem Aufruf des Kurdischen Gesellschaftszentrums in Heilbronn folgend, versammelten sich die Teilnehmer:innen der Kundgebung am Ort der Festnahme von Abdullah Öcalan, der denselben Namen trägt wie der seit 22 Jahren in der Türkei inhaftierte PKK-Gründer.


In einem Redebeitrag wurde neben der Festnahme auch das Vorgehen der Polizei kritisiert: „Der in Heilbronn verhaftete Abdullah Öcalan wurde von vermummten Polizisten auf den Boden geworfen, ihm wurden Handschellen angelegt und so musste er lange Zeit ausharren. Der kurdische Politiker ist über 60 Jahre alt und leidet unter ernsthaften gesundheitlichen Problemen. Er hat gegen die Massaker an Tausenden von Kurd:innen, die Zerstörung unzähliger Dörfer durch den von Deutschland unterstützten faschistischen türkischen Staat und das Unrecht, das dazu führte, das Zehntausende junge Kurd:innen ihr Leben im Kampf gegen den IS lassen mussten, gekämpft. Die Bundesregierung versucht, die Kurden zu kriminalisieren, indem sie ihre Häuser stürmen lässt und ihnen vor den Augen ihrer Kinder Gewalt antut. Wir fordern die Bundesregierung auf, von diesem falschen Kurs abzurücken.“

Der Paragraph 129b als langer Arm der türkischen Repressionspolitik

Gegen die Aktivisten wird der Paragraph 129b, Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer „ausländischen Terrororganisation“ ins Feld geführt. Der Paragraph 129b war 2002 im Zuge der Verschärfungen der sogenannten Antiterrorgesetze nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA als Ergänzung des Paragraphen 129a, einem Verfolgungsparagraphen, der 1976 gegen die revolutionäre Linke in Deutschland geschaffen wurde, eingeführt. Allein die Mitgliedschaft in einer der Organisationen, die auf einer der internationalen „Terrorlisten“ stehen – vor allem linke Befreiungsbewegungen – wird zur Grundlage oft langjähriger Inhaftierung ohne konkreten Tatvorwurf gemacht. So werden linke Befreiungsbewegungen aus der Türkei und Kurdistan systematisch verfolgt, weil sie vom türkischen Staat als „Terror“ diffamierte Taten begangen haben sollen. Durch Verfolgungsermächtigungen des Justizministeriums macht sich damit die deutsche Justiz zum verlängerten Arm des türkischen Faschismus.