Haftstrafen für IS-Dschihadisten in den Niederlanden

In den Niederlanden ist erstmals ein Urteil wegen Kriegsverbrechen durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) gefällt worden. Zwei Mitglieder der Dschihadistenmiliz wurden in Den Haag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Zwei Mitglieder der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) sind in den Niederlanden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie hätten einer „terroristischen Vereinigung“ angehört und sich im Irak und Syrien an Verbrechen beteiligt, urteilte das Gericht in Den Haag am Dienstag.

Die beiden Islamisten stammen aus den Niederlanden und hatten von 2014 bis 2016 in Mosul und Raqqa für den sogenannten IS gekämpft. Einer der beiden, der 24-jährige Oussama Achraf Akhlafa, wurde auch eines Kriegsverbrechens schuldig befunden und muss für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Er hatte sich lachend neben einer gekreuzigten Person fotografieren lassen und das Foto sowie weitere Bilder, die unter anderem einen anderen IS-Dschihadisten mit dem abgetrennten Kopf eines kurdischen Kämpfers zeigten, im Internet verbreitet. „Damit hat er die Würde der Getöteten verletzt und gegen die Genfer Konvention verstoßen“, so die Den Haager Richter.

Der zweite Islamist, Reda Nidalha (25), wurde mit vier Jahren und sechs Monaten Haft bestraft. Er hatte über Facebook Mitglieder für den IS rekrutiert. Die beiden Dschihadisten waren 2018 über die Türkei zurück in die Niederlande gereist. Am Flughafen Schiphol wurden sie sofort festgenommen.

Kriegsverbrechen können nach internationalem Recht ohne zeitliche Begrenzung verfolgt werden. In vielen Staaten besteht nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit, Personen für Kriegsverbrechen, welche diese in anderen Teilen der Welt begangen haben, festzunehmen und anzuklagen. Auch im Fall von Akhlafa fand dieses Prinzip Anwendung. Es ist das erste Mal, dass in den Niederlanden ein IS-Dschihadist wegen Kriegsverbrechen verurteilt wurde.   

Urteile gegen IS-Mitglieder in Deutschland

Am 12. Juli hat das Oberlandesgericht Koblenz einen 28-jährigen Syrer wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung beim IS zu fast vier Jahren Haft verurteilt. Eine Woche vorher ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine IS-Rückkehrerin wegen desselben Vorwurfs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die 32-jährige Deutsche hatte von Ende 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak gelebt. Mitte 2018 wurde sie nach der Rückkehr aus dem Kriegsgebiet in Baden-Baden festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt, der Anwalt der Frau drei Jahre Haft.