„Graue Wölfe müssen verboten werden“

Aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags geht hervor, dass die „Grauen Wölfe“ aufgrund ihrer „verfassungsfeindlichen Ziele“ verboten werden müssen. Das CSU-geführte Innenministerium mauert jedoch.

In einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags wird ein Verbot der „Grauen Wölfe“ nahegelegt. In dem Gutachten ist die Rede davon, dass die türkischen Faschisten „verfassungsfeindliche Ziele in kämpferisch-aggressiver Weise verwirklichen wollen“. Eine solche Formulierung begründet die Umsetzung eines Verbots. Obwohl der Bundestag im November vergangenen Jahres einem interfraktionellen Antrag für das Verbot der Grauen Wölfe zustimmte, mauert das Innenministerium. Helin Evrim Sommer, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, sieht dies in der historisch engen Zusammenarbeit zwischen CSU und türkischen Faschisten begründet.

Sommer hatte die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nach den Voraussetzungen eines Vereinsverbots befragt und die Antwort erhalten, dass Verbote möglich seien, wenn etwa „der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins geeignet ist, den Gedanken der Völkerverständigung schwerwiegend, ernst und nachhaltig zu beeinträchtigen“. Die Abgeordnete kritisiert vor diesem Hintergrund die Politik der Bundesregierung gegenüber den Grauen Wölfen und fordert: „Die Bundesregierung muss endlich ihre Vogel-Strauß-Politik gegenüber dem organisierten türkischen Rechtsextremismus in Deutschland beenden.“ Die Abgeordnete weist darauf hin, dass sich der Bundestag bereits 2020 für ein Verbot der Grauen Wölfe ausgesprochen hat, und fährt fort: „Es muss umgehend eine Verbotsverfügung gegen die wichtigsten Dachorganisationen der Grauen Wölfe in Deutschland erlassen werden.“

Graue Wölfe müssen verboten werden“

Sommer spricht von einer juristischen Notwendigkeit, die Grauen Wölfe zu verbieten, hier gebe es kein Ermessen. „Laut einem von mir beauftragten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat das Bundesverfassungsgericht schon 2018 entschieden, dass das Grundgesetz die Entscheidung über ein Vereinsverbot nicht in ein behördliches Ermessen stellt. Darunter fallen auch in Deutschland tätige Teilvereine von ausländischen Vereinen, sofern sie die Verbotskriterien erfüllen. Das ist bei der rechtsextremen, rassistisch-antisemitischen ‚Ülkücü‘-Bewegung (Graue Wölfe) erwiesenermaßen der Fall.“

Bundesinnenministerium darf sich nicht über Bundestag hinwegsetzen“

Sommer weist darauf hin, dass das Bundesinnenministerium ein Verbot der türkischen Rechtsextremisten blockiere: „Das Bundesinnenministerium darf sich nicht länger über den Willen des Deutschen Bundestags hinwegsetzen, der sich jüngst in einem interfraktionellen Antrag klar für ein Verbot ausgesprochen hat. Es muss umgehend eine Verbotsverfügung gegen die wichtigsten Dachorganisationen der Grauen Wölfe in Deutschland erlassen.

Rechtsextremismus in allen Facetten bekämpfen“

Das sind die ‚Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu‘ (ADÜTDF – Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland), die ‚Avrupa Türk-İslam Birliği‘ (ATİB – Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.) sowie die ‚Avrupa Türk Kültür Dernekleri Birliği‘ (ATB – Europäisch-Türkische Union). Allein diese drei Dachorganisationen vereinigen mit ihren Mitgliedern die größte Zahl von gewaltbereiten Rechtsextremen in Deutschland. Rechtsextremismus muss in all seinen Facetten geächtet werden – egal ob er deutschen oder ausländischen Ursprungs ist. Die bisherige Blockadepolitik des unionsgeführten Bundesinnenministerium erweckt den Verdacht, die vergangene, unrühmliche Zusammenarbeit vor allem der bayerischen CSU mit den türkischen Rechtsextremen auch künftig fortsetzen oder zumindest deren Aktivitäten stillschweigend tolerieren zu wollen. Das zeigt einmal mehr, dass bei der inneren Sicherheit auf die Union kein Verlass ist, um dem verfassungsfeindlichen Treiben rechter Menschenfeinde in Deutschland Einhalt zu gebieten.“