Gedenken an Andrea Wolf: „Die Kriegsmaschine lahmlegen“

Es ist ein langer Weg zur Aufklärung von Kriegsverbrechen der türkischen Armee und zur Bestrafung der Täter. Internationalistische Freundinnen und Freunde von Andrea Wolf kämpfen seit Jahren dafür.

Massaker waren und sind Teil der Kriegsführung des türkischen Militarismus gegen den kurdischen Befreiungskampf, aber auch gegen linke türkische Organisationen, Menschenrechtler und Gewerkschafter. Sie sind ein Mittel der Aufstandsbekämpfung, genauso wie die staatlich legitimierten sexistischen Gewaltexzesse - insbesondere gegen Frauen, die gegen das Patriarchat kämpfen.

Im Oktober 1998 wurde Andrea Wolf in Kurdistan vom türkischen Militär ermordet. Sie war Internationalistin und Kämpferin der kurdischen Frauenarmee YAJK und wurde zusammen mit anderen kurdischen Kämpferinnen und Kämpfern nach einem Gefecht mit der türkischen Armee am 23. Oktober 1998 gefangen genommen. Als unbewaffnete Gefangene wurde Andrea Wolf mit mindestens zwei weiteren Kämpfern gefoltert, misshandelt und extralegal hingerichtet, ein klares Verbrechen laut Genfer Konvention.

Nach der Ermordung haben die türkischen Militärs das Massaker mit der Misshandlung und Verstümmelung der Leichen sogar noch weiter fortgesetzt und zum Beispiel Gewehrsalven auf sie abgefeuert. Das bestätigen Recherchen und Zeugenaussagen, die die Anwältin Angelika Lex und Menschenrechtsaktivist*innen der „Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission Andrea Wolf“ (IUK) aus München und des Menschenrechtsvereins IHD in Wan (Van) zwischen 1998 und 2015 gesammelt haben. Und so haben es vier überlebende kurdische Kämpferinnen und Kämpfer, aber auch andere Zeugen direkt gegenüber der IUK bestätigt.

Angehörige und Familien der getöteten Kämpferinnen und Kämpfer aus Kurdistan fordern seit damals gemeinsam mit dem Freundeskreis von Andrea Wolf und der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission (IUK) aus München die Aufklärung des Massakers vom 23. Oktober 1998.

Offiziell „verschwunden“

Offiziell ist Andrea Wolf, die in Kurdistan unter ihrem kurdischen Kampfnamen Ronahî bekannt ist, jedoch bis heute eine Verschwundene. Deshalb geht der Kampf um die Aufklärung der völkerrechtswidrigen Folter und Ermordung wehrloser Gefangener sowie die Bestrafung der Täter weiter.

Um diesem Ziel einen Schritt näher zu kommen, reiste zwischen dem 14. und 25. September 2011 eine internationale Menschenrechtsdelegation aus Deutschland, El Salvador und der Schweiz in die Türkei. Diese wollte, wie sie in einem Aufruf anlässlich des Internationalen Antikriegstages und des 2. Aktionstages der Kampagne „Tatort Kurdistan“ ankündigte, gemeinsam mit Vertretern des türkischen Menschenrechtsvereins und kurdischen Angehörigen von Opfern des Massakers vom „Arbeitskreis Keleh“ in den Bergen der Provinz Wan Massengräber aufsuchen. Diese waren von Mitarbeitern des IHD im Frühjahr 2011 entdeckt und gesichert worden.

Anwälte und Delegationsmitglieder reichten damals aber auch bei der Staatsanwaltschaft in Şax (Çatak) erneut Strafanzeigen gegen die verantwortlichen türkischen Militärs ein und forderten eine offizielle gerichtsmedizinische Untersuchung der Massengräber unter Beobachtung internationaler unabhängiger Experten. Einen Besuch der internationalen Menschenrechtsdelegation des Ortes des Massakers und Kriegsverbrechens konnte das türkische Militär auf Befehl des türkischen Gouverneurs der Provinz Wan mit Maschinenpistolen und einer Straßensperre im September 2011 noch verhindern.

Langjähriger Kampf für die Verurteilung der Täter

Der Delegation ging ein fast 13-jähriger politischer und juristischer Kampf gegen die türkischen und deutschen Behörden voran, die das Massaker bis heute leugnen bzw. durch ihre systematische Untätigkeit eine Aufklärung des Kriegsverbrechens und eine Verurteilung der Folterer und Mörder behindern und verzögern.

Im Fall der Tötung von Andrea Wolf gab es 2010 nach acht Jahren Verfahrensdauer ein erstes Urteil gegen den türkischen Staat: In seiner Entscheidung vom 8. Juni 2010 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, weil „die nationalen Behörden entgegen den Forderungen von Artikel 2 der Konvention keine adäquate und effektive Untersuchung in Bezug auf das Schicksal der Tochter der Klägerin geführt haben“. Die Türkei wurde darüber hinaus zur Zahlung einer „angemessenen Genugtuung für die seelischen Leiden“ an die Mutter von Andrea Wolf verurteilt.

„Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den türkischen Staat. Jetzt müssen endlich die verantwortlichen Militärs, die Andrea Wolf gefoltert und vorsätzlich getötet haben, ermittelt und vor Gericht gestellt werden“, sagte Rechtsanwältin Angelika Lex im September 2010 auf einer Pressekonferenz der IUK in München. „Deshalb fordern wir die Staatsanwaltschaft Frankfurt dazu auf, die Ermittlungen im Fall Andrea Wolf wieder aufzunehmen, die überlebenden Zeugen des Kriegsverbrechens zu vernehmen und gemeinsam mit der IUK eine Öffnung des Grabes von Andrea Wolf und eine Obduktion durch internationale Gerichtsmediziner vorzubereiten. Dazu werden wir weitere Beweise vorlegen.“

Vernehmung von Zeugen abgelehnt

Doch diese Beweise haben bisher weder den zuständigen Frankfurter Staatsanwalt noch die deutschen oder türkischen Behörden interessiert: Das Angebot der Anwälte, Augenzeugen der Folter und Ermordung von Andrea Wolf vernehmen zu können - ob in Frankfurt oder in einer diplomatischen Vertretung Deutschlands im Ausland -, wurde mit folgender Begründung ausgeschlagen: Es könne zwar sein, dass die Aussage des kurdischen Zeugen, der das Massaker von 1998 schwer verletzt überlebt hatte, richtig sei, man werde das eingestellte Verfahren wegen Tötung der deutschen Staatsangehörigen Andrea Wolf dennoch nicht wieder eröffnen. Und dies trotz der Verurteilung der Türkei.

Voraussetzung der Klage vor dem EGMR waren der Boykott und die Einstellung aller Ermittlungen in der Türkei: Das türkische Schwurgericht Erdîş (Erciş) schlug das Verfahren bereits im Sommer 2002 endgültig nieder. Jahrelang hatte sich dort die Menschenrechtsaktivistin und Rechtsanwältin Eren Keskin im Auftrag der IUK für die Aufklärung des Massakers eingesetzt. Auch die deutsche Justiz stellte 2005 das Ermittlungsverfahren wegen „Totschlags zum Nachteil von Andrea Wolf“ ein.

Kein Interesse an der Aufklärung eines Kriegsverbrechens eines befreundeten NATO-Staates hatte auch schon der grüne Außenminister Joseph Fischer. Zu wichtig war für ihn offensichtlich die Türkei als strategischer Partner für die deutsche Außenpolitik, wie Fischer in verschiedenen Kolumnen für die Süddeutsche Zeitung betonte.

Gegen das Vergessen

Bereits im Jahr 2000 reagierte die IUK-Anwältin Angelika Lex auf einen Brief des Auswärtigen Amtes: „Als geradezu geschmacklos muss Ihr Schreiben bewertet werden, insoweit es als Antwortschreiben auf die Bitte der Mutter der Getöteten um Aufklärung zu verstehen ist.“ Außer der Wiederholung der Behauptung des türkischen Militärs, nichts vom Verbleib von Andrea Wolf zu wissen, kam vom grünen Minister und seinen Mitarbeitern wie von seinen Nachfolgern keine substantielle Aussage. Auch der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Die Linke) erhielt von einem Staatssekretär im Auswärtigen Amt erneut eine Abfuhr. Welche Schlussfolgerungen die deutsche Bundesregierung aus dem Urteil gegen die Türkei ziehe, wollte Hunko wissen: Offensichtlich keine - auf die Frage ging der Beamte in seiner Antwort vom 3. August 2011 überhaupt nicht ein.

Die Aufklärung von Folter, Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen benötigt überall einen langen Atem. Oft dauert es mehrere Jahrzehnte wie in Chile, Argentinien und vielen anderen Ländern, die unter den Militärdiktaturen des Neoliberalismus gelitten haben, bis das Schicksal der Verschwundenen recherchiert und die Mörder persönlich und politisch zur Verantwortung gezogen werden können: „In unserer langen Auseinandersetzung gegen das Vergessen und für die Bestrafung der staatlichen Folterer und Mörder geht es deshalb immer auch darum, die Geschichtsschreibung nicht der Perspektive der Täter zu überlassen“, schrieb der Freundeskreis Andrea Wolf: „Solange die Überlebenden und Angehörigen in den von Kriegsverbrechen betroffenen Gesellschaften keine Stimme erhalten, werden sie ständig erneut traumatisiert.“

Die Erschießung von wehrlosen Gefangenen erfüllt nach geltendem internationalem Recht den Tatbestand des Mordes. „Die Tötung bereits entwaffneter und kampfunfähiger Gefangener ist ein eklatanter Verstoß gegen alle Kriterien des internationalen Völkerrechts und laut Genfer Konvention ein Kriegsverbrechen, das gilt gleichermaßen für das Foltern von Gefangenen“, stellte Angelika Lex klar. Ebenso wie die von der türkischen Armee systematisch eingesetzte Methode der sexualisierten Folter, die gerade Offiziere in den Ausbildungsstätten westlicher Geheimdienste als Mittel zur Unterwerfung, Demütigung, Machtdemonstration, Zerstörung und Erniedrigung von Frauen, aber auch von Männern erlernen, die sich der Repression der staatlich legitimierten Unterdrückung nicht beugen. Kriegsverbrechen stellen aber auch die Giftgaseinsätze des türkischen Militärs dar, die es nach unabhängigen Recherchen bis heute gibt. Auch am 23. Oktober 1998 sollen nach Zeugenaussagen von der türkischen Armee international verbotene chemische Waffen eingesetzt worden sein. Kurdische Familienangehörige der Getöteten forderten deshalb seit Juli 2011 gemeinsam mit der Mutter von Andrea Wolf eine vollständige Aufklärung des Massakers und die Verfolgung und Bestrafung der Täter.

Leben im Widerstand

Das Leben und die Geschichte von Andrea Wolf seit Anfang der 80er Jahre ist auch eine Geschichte des Widerstandes in der Bundesrepublik gewesen. Geboren am 15. Januar 1965 gemeinsam mit ihrem Zwillingsbruder Tom in München, wuchs sie in Haidhausen auf und begann sich sehr früh politisch zu engagieren. „Andrea hat das Leben geliebt, wie sie die herrschenden Verhältnisse gehasst hat. Vielleicht war sie deshalb immer auf der Suche nach revolutionären Prozessen“, hieß es in einer Rede des Freundeskreises aus München zum zehnten Todestag von Andrea Wolf 2008.

So war sie Anfang der 1980er Jahre in der Bewegung „Freizeit 81“ mit dem Ziel der Verschmelzung von Kampf, Kunst, Punk und Politik aktiv. Mit 16 wurde sie am 6. Oktober 1981 zum ersten Mal wegen Aktionen der Bewegung „Freizeit 81“ für sechs Monate in den berüchtigten bayerischen Frauenknast Aichach gesperrt. Ab 1985 engagierte sie sich beim Aufbau des Münchner Infoladens, bei Aktionen gegen alte und neue Nazis, etwa gegen das SS-Totenkopftreffen in Nesselwang, im bayerischen und süddeutschen Autonomen-Plenum, gegen den Weltwirtschaftsgipfel in Bonn und die atomare Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf. Die Solidarität mit politischen Gefangenen in diesem Land und weltweit war dabei immer auch ihre Sache.

1986 ging Andrea Wolf nach Frankfurt am Main und Offenbach. Sie engagierte sich in der autonomen Frauenbewegung, im Startbahnwiderstand, bei Hausbesetzungen und beim Aufbau von überregionalen Proteststrukturen: „Den Sprung von der spontanen Bewegung zur organisierten revolutionären Kraft einleiten“, heißt es in einem Papier aus dieser Zeit, an dem sie mitgeschrieben hat. Die Antwort des Staates kam prompt: Im Zuge einer bundesweiten Razzia wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer eigenständigen terroristischen Vereinigung nach § 129 a wurde Andrea Wolf 1987 erneut verhaftet und ins Frauengefängnis Preungesheim gesteckt. Nach drei Monaten musste sie jedoch wieder entlassen werden, da sich die Aussagen eines Verfassungsschutzspitzels als plumpe Lügen erwiesen hatten.

Im Visier des Staatsschutzes

Danach organisierte sich Andrea in der Gruppe „Kein Friede“. In der bundesweiten Mobilisierung gegen den Weltwirtschaftsgipfel (G 7) 1992 in München machte sie sich auf dem internationalen Gegenkongress und praktisch auf der Straße für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit linksradikaler Initiativen stark. Sie wurde Gründungsmitglied der Initiative Libertad!, die sich für Menschenrechte und die Rechte von politischen Gefangenen einsetzte.

Auf Reisen nach Mittelamerika setzte sie die internationale Diskussion mit politischen Gefangenen und revolutionären Organisationen in Nord-, Mittel- und Südamerika fort. Nach der Polizeiaktion in Bad Kleinen 1993, bei der durch den Verrat des Verfassungsschutzagenten Klaus Steinmetz die RAF-Mitglieder Wolfgang Grams erschossen und Birgit Hogefeld verhaftet wurden, geriet Andrea Wolf erneut ins Visier des Staatsschutzes. Sie hatte das Motorrad des Spitzels von dessen ehemaliger Wiesbadener Wohngemeinschaft gekauft. Ein „großer Fehler“, wie sie später schreiben wird. Das Bundeskriminalamt behauptete schon bald, Andrea Wolf sei an der Sprengung des Gefängnisneubaus Weiterstadt durch die RAF beteiligt gewesen, obwohl sie sich zu diesem Zeitpunkt nachweislich in Mittelamerika befand. Außerdem erklärte die RAF, sie sei nie Mitglied der Organisation gewesen. Das 129a-Verfahren gegen Andrea Wolf wurde aber trotzdem erst Jahre später, nach ihrem Tod, eingestellt.

Nach mehreren Hausdurchsuchungen und einem angesetzten Verhörtermin bei der Bundesanwaltschaft beschloss Andrea Wolf, sich abzusetzen und die weitere Entwicklung erst einmal von einem sicheren Ort zu beobachten. Später ging sie von dort aus Anfang 1997 in den Libanon und dann nach Kurdistan. Vor ihrer geplanten Rückkehr in die Städte wurde Andrea Wolf am 23. Oktober 1998 in den kurdischen Bergen ermordet. Sie wurde nur 33 Jahre alt.

Militärische Eskalation

Die Reise der Menschenrechtsdelegation 2011 fand in einer Situation der militaristischen Eskalation des Konflikts durch die islamistische AKP-Regierung und ihres neuen Generalstabs statt: Bei Protesten der Friedensmütter als „lebende Schutzschilde“ an der türkisch-irakischen Grenze und in den Kriegsgebieten wurde zum Beispiel am 28. August ein Mitglied des Stadtrats von Wan, Yıldırım Ayhan, von Soldaten erschossen.

Der Menschenrechtsverein IHD half seit 1998 bei der Aufarbeitung und Verfolgung von Menschenrechtsverstößen, unterstützte bei der Suche nach toten und verschwundenen Angehörigen, sammelte Zeugenaussagen und versuchte, Zeugen zu schützen. Eine schwierige Aufgabe in einem schmutzigen Krieg, wie er in Kurdistan unter den Augen der Weltöffentlichkeit mit Billigung und militärtechnischer Unterstützung gerade auch der Bundesregierung, deutscher Sicherheitskräfte, Geheimdienste und Waffenkonzerne geführt wird. Die Türkei ist einer der größten Abnehmer von Rüstungsgütern der deutschen Wirtschaft. Deutschland ist heute der drittgrößte Rüstungsexporteur der Welt nach den USA und Russland. Die internationale Delegation sah ihren Besuch ausdrücklich „als Akt der internationalen Solidarität und als Unterstützung der Menschenrechtsarbeit vor Ort mit dem Ziel einer umfassenden Aufarbeitung von Kriegsverbrechen im türkisch-kurdischen Konflikt als Basis für einen zukünftigen Frieden in der Region“.

An der Delegation 2011 beteiligten sich Bundestagsabgeordnete, Rechtsanwälte, Ärzte und Vertreter aus verschiedenen Frauen- und Menschenrechtsvereinigungen, Gewerkschaften und der Freundeskreis von Andrea Wolf. Nach ihrer Ankunft in Istanbul am 14. September wollten sie eine Pressekonferenz veranstalten und ihre Delegationsreise erneut der türkischen, kurdischen und internationalen Öffentlichkeit vorstellen, um anschließend nach Wan weiterzureisen. „Die internationale Delegation nach Kurdistan will einen Beitrag zur Aufklärung der Kriegsverbrechen in der Türkei leisten und den nötigen politischen Druck erzeugen, das Massaker aufzuklären und die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung der Täter zu erzwingen“, betonte eine Delegationsvertreterin gegenüber der Zeitung Junge Welt: „In diesem Sinne versteht sich unsere Initiative als Teil der weltweiten Kampagne für Menschenrechte, gegen Folter und gegen die Straflosigkeit der Täter.“

Bombardierung der Toten

2013 folgten eine weitere Delegationsreise in die Berge von Şax sowie ein Besuch der Staatsanwaltschaft in der Kreisstadt und die Forderung nach zügiger Befragung von Dorfschützern und Militärs sowie Festnahme des mutmaßlichen Täters. Außerdem erfolgten ein Besuch des Ortes des Massakers vom 23. Oktober 1998 sowie eine Dokumentation vor Ort.

Wenige Monate danach fand am 15. September 2013 die Einweihung des Gefallenenfriedhofs und der Gedenkstätte „Andrea Wolf / Ronahî“ auf einem Bergrücken in rund 2500 Meter oberhalb des Ortes des Massakers statt. Über zwei Jahre konnte die Zerstörung der Gedenkstätte durch Schutz- und Mahnwachen verhindert werden. Im Sommer 2015 beendete das AKP-Regime nach der Wahlniederlage und ihrem Verlust der Mehrheit im türkischen Parlament den sogenannten „Friedensprozess“ und setzte wieder auf Krieg. In einer Erklärung internationalistischer Freundinnen und Freunde von Andrea Wolf zur Bombardierung der Gedenkstätte und des Friedhofs hieß es: „Sie ermorden die Lebenden und bombardieren die Toten – der Nato- und EU-Verbündete Erdoğan und seine AKP-Regierung sind auf dem Weg in den offenen Faschismus – mit freundlicher Unterstützung der deutschen Bundesregierung“. Und weiter: „Am Sonntag (29. November 2015) hat das türkische Militär mit Helikoptern, Kampfflugzeugen und Granaten den nach unserer Genossin Andrea Wolf / Ronahî benannten PKK-Friedhof sowie die Gedenkstätte und das Dokumentationszentrum inklusive Gebetshaus aus der Luft bombardiert und nach unseren bisherigen Informationen schwer getroffen. Gräber und Gebäude wurden zerstört (…). In den Stunden der Bombardierung heute und nahezu zeitgleich mit der heutigen Trauerfeier für Tahir Elçi in Amed einigten sich der Kriegsverbrecher Davutoğlu (Ministerpräsident der Türkei) auf dem EU-Türkei-Gipfel mit seinen EU- und Nato-Freunden Merkel & Co über die weiteren Etappen des kurz vor der Wahl des türkischen Parlaments am 1. November 2015 von Angela Merkel in Ankara besiegelten Flüchtlings-Kriegsdeals.“

Der heutige Bundespräsident und damalige deutsche Außenminister Steinmeier hatte diesen Deal bei seinem Ankara-Besuch am 18. September eingefädelt – genau an dem Tag, an dem der erste PKK-Friedhof bombardiert wurde. Die Türkei erhielt zunächst drei Milliarden Euro, um die nach dem „Sommer der Migration“ durchlöcherte Festung Europa wieder zu errichten, ebenso Visafreiheit für Geschäftsleute und weitere Waffen. Und der Deal besiegelt: Die deutsche Bundesregierung schweigt zu den Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen und zum Faschismus in der Türkei. Dieser Deal und das Schweigen der deutschen und europäischen Medien zu diesem blutigen Geschäft müssen durchbrochen werden.

Internationalistische Freundinnen und Freunde schrieben 2015 dazu: „Mit unseren Herzen und Gedanken sind wir bei den Freundinnen und Freunden und bei den Angehörigen der Getöteten: Wir werden die Kriegsverbrechen der verantwortlichen Mörder und Folterer, aber auch die ihrer Nato-Freunde und Unterstützer in Berlin nicht vergessen.“

Demonstration in München

Für den kommenden Samstag, den 27. Oktober 2018, findet um 13 Uhr eine internationalistische Demonstration auf dem Münchner Marienplatz statt. Das Motto der Demonstration lautet: „Schluss mit den Kriegsverbrechen des türkischen Staates. Deutsche Panzer raus aus Kurdistan. Stoppen wir den deutsch-türkischen Deal gegen Geflüchtete!“

Andrea Wolf schrieb am 1. Mai 1997 in den Bergen Kurdistans in ihrem Guerilla-Tagebuch:

„Ich würde mir wünschen, dass es in den Metropolen Bewegungen gäbe, die diesen Krieg angreifen, unmöglich machen würden. Einfach den Nachschub kappen. Ich weiß, es ist angesichts des Zustands in den Metropolen utopisch. Auch auf längere Zeit wird es so bleiben. Schade, das wäre was. Eine militante Bewegung, die die Kriegsmaschine lahmlegt.“