Freispruch für „Bijî Serok Apo“
In Gießen sollte ein Aktivist einen Strafbefehl von 1.000 Euro zahlen, weil er auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen hat. Er legte Einspruch ein und wurde freigesprochen.
In Gießen sollte ein Aktivist einen Strafbefehl von 1.000 Euro zahlen, weil er auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen hat. Er legte Einspruch ein und wurde freigesprochen.
Am 4. Mai sollte sich ein Aktivist vor dem Gießener Amtsgericht für den Ausruf „Bijî Serok Apo“ im Zuge einer Demonstration „Gegen Faschismus, Armut, Krieg und Krise“ am 15. Februar 2020 verantworten. Wie der Rechtshilfefonds Azadî e.V. in seinem Infodienst mitteilt, hatte die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, damit nicht nur Abdullah Öcalan gepriesen zu haben, sondern durch dessen Position in der PKK auch diese selbst. Da die PKK in Deutschland als „terroristische“ Gruppierung eingestuft wird und verboten ist, habe er gegen das Vereinsgesetz verstoßen. Sie hatte ursprünglich per Strafbefehl eine Geldstrafe von 1.000 Euro gefordert, wogegen Einspruch eingelegt wurde und es daraufhin zum Prozess kam.
Im Verlauf der Verhandlung und in der Einlassung des Aktivisten konnte dieser überzeugend begründen, dass diese Parole im unmittelbaren Anschluss an einen Redebeitrag zu den widrigen Haftbedingungen von Abdullah Öcalan und der Kritik an Folter in Form der Isolationshaft strafrechtlich irrelevant sei, weil mit dem Ausspruch Genesungswünsche an den Inhaftierten zum Ausdruck gebracht werden sollte. Außerdem verurteilten er und sein Verteidiger die Annäherung deutscher Repressionsorgane an den türkischen Staat unter dem Autokraten Erdoğan.
Rechtsanwalt Jannik Rienhoff beantragte Freispruch für seinen Mandanten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richterin gaben dem Antrag statt, weil unter Berücksichtigung der Foltersituation von Abdullah Öcalan in diesem Fall eine Strafbarkeit nicht gegeben sei.