Erstes AZADÎ-Info für 2024 erschienen

Der Rechtshilfefonds AZADÎ hat seinen ersten Infodienst für 2024 vorgelegt. Darin blickt der Kölner Verein schwerpunktmäßig auf das Prozessgeschehen nach §§129 a/b. Dies, „um die Situation der Kurden aus dem Dunkelkreis deutscher Gerichte herauszuholen“.

Der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland AZADÎ e.V. hat die erste Ausgabe seines Informationsdienstes für das Jahr 2024 herausgegeben. „Damit endet auch das Jahr 2023, in dem an das im November 1993 vom damaligen Bundesinnenminister Kanther (CDU) verfügte Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) erinnert wurde, das seit 30 Jahren das private und politische Leben von Kurdinnen und Kurden häufig unerträglich macht und ein großes Zerstörungspotenzial zur Folge hat“, betont der Kölner Verein.

In seinem Infoblatt Nummer 240 blickt AZADÎ schwerpunktmäßig auf das Prozessgeschehen gegen politisch aktive Kurd:innen, die nach §129 a/b des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) angeklagt sind, der PKK anzugehören. Ein besonderes Augenmerk richtet der Rechtshilfefonds auf Berichte aus den verschiedenen Verfahren und die Erklärungen der Angeklagten. Dies, „um die Situation der Kurden aus dem Dunkelkreis bundesdeutscher Oberlandesgerichte herauszuholen“.

AZADÎ sieht in §§129 a/b StGB Schnüffel- und Gesinnungsparagraphen, die als juristische Allzweckwaffe bei der Bekämpfung von Widerstandsaktivitäten eingesetzt werden und mit denen gesamte politische Einstellungen kriminalisiert werden. Zwar gilt die PKK als prominentestes Beispiel, bei der diese Paragraphen Anwendung finden. Inzwischen sind aber nahezu alle oppositionellen Politikfelder von der Kriminalisierung mittels §§129 a/b betroffen.

„Weil die derzeitige Ampelregierung vermutlich nicht jene sein wird, die am Status quo der Verbotspolitik gegenüber der kurdischen Freiheitsbewegung irgendetwas ändern wird, bleibt es Aufgabe der Zivilgesellschaft, engagiert, konsequent und kraftvoll dieses Demokratiedefizit deutscher Repressionspolitik anzuprangern und einen Paradigmenwechsel einzufordern. Die kurdische Bewegung zeigt nicht nur, wie ein solcher Wandel theoretisch möglich ist, sondern sich auch in die Praxis umsetzen lässt.“

In seinem neuen Informationsdienst gibt AZADÎ auch einen Überblick darüber, in welcher Gesamthöhe kriminalisierte Menschen im Jahre 2023 finanziell von dem Kölner Rechtshilfefonds bundesweit unterstützt worden sind. Zudem enthält das Infoblatt die Adressen der in Straf- oder Untersuchungshaft sitzenden kurdischen politischen Gefangenen, für die Briefe „von draußen“ so wichtig sind. Gelesen und heruntergeladen werden kann der Infodienst auf der Webseite https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/AZADIinfodienst/info240.pdf